Was ist die Dublin-Verordnung und was hat sie mit Deutschland zu tun? Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die erstmals 2003 beschlossen wurde. Mittlerweile ist die dritte Fassung in Kraft. Die Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens eines Geflüchteten zuständig ist.
Unterkunft und Wohnen Grundsätzlich gilt: Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen, müssen bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben.
Sozialleistungen Asylbewerber*innen und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei den Grundleistungen wird zwischen notwendigem und persönlichem Bedarf unterschieden.
Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung von Asylbewerber*innen beschränkt sich auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie Schutzimpfungen und die Betreuung von Schwangeren. Diese Versorgung ist in §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt.
„Migrationsmanagement ist zu einem Euphemismus für die Abwehr von Geflüchteten geworden“ Interview Am 23. September legte die Europäische Kommission das „Neue Migrations- und Asyl-Paket“ vor. Ein Interview mit dem Europaabgeordneten und flüchtlingspolitischen Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion Erik Marquardt über die Zukunft der europäischen Asyl- und Migrationspolitik.
Rassistische Übergriffe in Bayern Rassistische Übergriffe gegen Flüchtlingslager sind ein Problem, das nicht nur in den östlichen Bundesländern vorkommt. Die Zahlen der Vorfälle dort sind um einiges höher als in Bayern, aber auch im Freistaat gab es im vergangenen Jahr eine bedenklich hohe Anzahl an Übergriffen und Brandanschlägen, die sich gegen Geflüchtete richtete.
Familiennachzug Personen, die eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung haben, dürfen ihre Kernfamilie, also Ehepartner*innen und minderjährige Kinder, nachholen. Im Fall von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gilt dies für die Eltern.
Zugang zu Arbeit Der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, eine Ausbildung zu machen, hängt sehr stark von dem jeweiligen Aufenthaltsstatus der Personen ab.
Wer Fluchtwege versperrt, nimmt Tote in Kauf Es gibt so gut wie keine legalen Fluchtwege nach Europa. Somit bleibt für die meisten Geflüchteten nur der lange, beschwerliche und vor allem lebensgefährliche Weg über das Mittelmeer. Zur Weiterreise sind viele auf die Hilfe von Schlepper*innen und Schleuser*innen angewiesen.
Wer Fluchtwege versperrt, nimmt Tote in Kauf Es gibt so gut wie keine legalen Fluchtwege nach Europa. Somit bleibt für die meisten Geflüchteten nur der lange, beschwerliche und vor allem lebensgefährliche Weg über das Mittelmeer. Zur Weiterreise sind viele auf die Hilfe von Schlepper*innen und Schleuser*innen angewiesen.