Kommunal-Wahl in Bayern: Ein Text in Leichter Sprache

In diesem Text erfahren Sie:

1. Informationen zur Kommunal-Wahl in Bayern

2. Wer darf wählen?

3. So können Sie wählen

4. Ausnahme in München: Bezirks-Ausschuss-Wahl

ein großes Gebäude mit einem Uhrturm in der Mitte (Rathaus in München)

Wir finden: 

Wählen ist wichtig.

Denn so können wir in der Politik mitbestimmen. 

Wir wünschen uns, dass viele Menschen wählen gehen.

Mit diesem Text möchten wir Sie zum Wählen ermutigen.

 

1.Informationen zur Kommunal-Wahl in Bayern

Am 8. März 2026 sind in Bayern Kommunal-Wahlen.

Kommunal spricht man so: Ko-mu-nal. 

Kommunal bedeutet:
Es geht um eine Stadt, eine Gemeinde 
oder einen Land-Kreis.
Ein Land-Kreis besteht oft aus mehreren Städten 
oder Gemeinden.

Eine Kommunal-Wahl ist also eine Wahl für eine Stadt, 
eine Gemeinde oder einen Land-Kreis.

Die Kommunal-Wahlen in Bayern sind alle 6 Jahre.

Bei der Kommunal-Wahl werden verschiedene Vertretungen 
und Gruppen gewählt:

  • Bürgermeister und Bürgermeisterinnen 

Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin leitet 
die Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde.

Er ist der oberste politische Vertreter einer Stadt oder Gemeinde. 
In größeren Städten nennt man die Bürgermeister
Ober-Bürgermeister und Ober-Bürgermeisterin.

  • Stadt-Räte und Gemeinde-Räte

Stadt-Räte und Gemeinde-Räte sind die gewählten Vertretungen einer Stadt oder Gemeinde.

Stadt-Räte und Gemeinde-Räte treffen politische Entscheidungen

für eine Stadt oder Gemeinde. 

  • Landrat und Landrätin

Ein Landrat ist der gewählte Vertreter v on einem Land-Kreis.

Ein Land-Kreis besteht oft aus mehreren Städten oder Gemeinden.

Der Landrat ist die oberste politische Vertretung
von einem Land-Kreis.

Er steht über den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen.

  • Kreistage

Kreistage sind die gewählten Vertretungen für einen Land-Kreis.

Kreistage treffen politische Entscheidungen für den Land-Kreis.

  • Bezirks-Ausschüsse

Bezirks-Ausschüsse sind politische Gruppen.
Sie vertreten die Interessen von 
einem Stadt-Bezirk oder einem Orts-Teil.

Sie können bei der Kommunal-Wahl unterschiedliche Vertretungen 
und Gruppen wählen.
Welche Vertretungen und Gruppen Sie wählen dürfen, 

hängt von Ihrem Wohn-Ort ab.

 

Wohnen Sie in einer Gemeinde oder Stadt?
Dann dürfen Sie diese Vertretungen und Gruppen wählen:

  • Bürgermeister oder Bürgermeisterin,
  • Stadt-Rat oder Gemeinde-Rat,
  • Landrat oder Landrätin
  • Kreistag

 

Wohnen Sie in einer kreis-freien Stadt?

Eine kreis-freie Stadt gehört zu keinem Land-Kreis.

Kreisfreie Städte sind unabhängig vom Land-Kreis.

Kreis-freie Städte in Bayern sind zum Beispiel: 
München, Nürnberg oder Augsburg. 

Insgesamt gibt es 25 kreis-freie Städte in Bayern.

In einer kreis-freien Stadt dürfen Sie

diese Vertretungen und Gruppen wählen:

  • Ober-Bürgermeister oder Ober-Bürgermeisterin
  • Stadt-Rat
  • In München gibt es eine Besonderheit: 
    In München wählen Sie auch noch den Bezirks-Ausschuss.
     

2. Wer darf wählen?

Diese Personen dürfen bei der Kommunal-Wahl in Bayern wählen.

  • Personen ab 18 Jahren, die in Bayern leben
  • Personen aus anderen Ländern der Europäischen Union
    mit Haupt-Wohnung in Bayern.
    Zum Beispiel Personen aus Italien, Frankreich 
    oder Österreich. 
    Manche Menschen haben mehrere Wohnungen.
    In der Haupt-Wohnung wohnen die Menschen
    die meiste Zeit.
    Diese Personen müssen seit 2 Monaten 
    in Bayern wohnen.
     

Das ist für Sie vielleicht auch interessant:

Seit 2019 dürfen auch Personen mit gesetzlicher Betreuung wählen.
 

3. So können Sie wählen

Sie können im Wahl-Lokal wählen:

Brauchen Sie Unterstützung beim Wählen?

Machen Sie sich Sorgen wegen der fremden Umgebung im Wahl-Lokal?

Dann können Sie vielleicht gemeinsam mit Freunden 
oder mit der Familie hingehen.

Oder mit Ihrer gesetzlichen Betreuung.

 

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen vom Stimm-Zettel?

Zum Beispiel beim Lesen oder beim Ankreuzen? 

Dann kann auch ein Helfer oder eine Helferin 

mit in die Wahl-Kabine kommen.

Zum Beispiel Ihre Assistenz.

Oder die Helfer und Helferinnen vom Wahl-Lokal.

Aber nur Sie allein entscheiden: 

Wen möchten Sie wählen? 

Die Helfer und Helferinnen dürfen Sie unterstützen.

Aber die Helfer und Helferinnen dürfen nicht für Sie entscheiden!

 

Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit: 

Die Brief-Wahl.

Bei der Brief-Wahl können Sie die Stimm-Zettel 

zuhause ausfüllen.

Die Brief-Wahl müssen Sie aber beantragen. 

Das klingt vielleicht ein bisschen schwierig.

Aber vielleicht kann Ihnen jemand dabei helfen.

 

Die unterschiedlichen Stimm-Zettel

Zur Kommunal-Wahl bekommen Sie unterschiedliche Stimm-Zettel.

Wir erklären Ihnen die unterschiedlichen Stimm-Zettel.

 

Der gelbe Stimm-Zettel

Mit dem gelben Stimm-Zettel wählen Sie 

den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.

Auf dem Stimm-Zettel sind die Kandidaten und 

Kandidatinnen für die Bürgermeister-Wahl.

 

Sie haben eine Stimme.

Das bedeutet: Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.

Der Kandidat oder die Kandidatin mit mehr als der Hälfte 
aller Stimmen gewinnt.

Gibt es keinen Kandidaten oder keine Kandidatin mit mehr 
als der Hälfte aller Stimmen?
Dann gibt es eine Stich-Wahl.

Bei einer Stich-Wahl treten die 2 Kandidaten oder Kandidatinnen
mit den meisten Stimmen gegen-einander an.

Die Stich-Wahl ist meistens 14 Tage nach der Wahl.

 

Der hell-grüne Stimm-Zettel

Mit dem hell-grünen Stimm-Zettel wählen Sie 

den Stadt-Rat oder Gemeinde-Rat.

Die Anzahl Ihrer Stimmen hängt 

von der Größe der Stadt oder Gemeinde ab.

Die Anzahl der Stimmen ist in jeder Stadt 
oder Gemeinde anders.
Schauen Sie auf Ihrem grünen Stimm-Zettel nach:
Wie viele Stimmen habe ich?

Auf dem hell-grünen Stimm-Zettel gibt es mehrere Listen. 

Alle Parteien haben eine eigene Liste für die Wahl vom Stadt-Rat

oder Gemeinde-Rat.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten für die Wahl 
vom Stadt-Rat oder Gemeinde-Rat:

1. Listen-Kreuz

Sie können ein Listen-Kreuz machen.
Das bedeutet: Sie wählen alle Personen auf einer Liste.

Das Listen-Kreuz ist nur gültig,
wenn Sie sonst keine Kreuze machen.

 

2. Streichen

Sie können ein Listen-Kreuz machen und 
einzelne Personen aus dieser Liste streichen.
Vielleicht wollen Sie manche Personen auf der Liste nicht wählen.

Dann können Sie den Namen der Person durch-streichen.

Wichtig: Haben Sie Personen durch-gestrichen?
Dann können Sie die Stimmen an andere Personen 
aus anderen Listen geben.

 

3. Kumulieren

Das spricht man so: Ku-mu-li-ren.

Vielleicht wollen Sie einzelne Personen auf der Liste

ganz besonders unterstützen.
Sie können dieser Person 2 oder 3 Stimmen geben.

Das nennt man kumulieren.

Achten Sie darauf: 

  • Vergeben Sie insgesamt nicht zu viele Stimmen.
  • Auf manchen Listen sind die Personen 2 oder 3 Mal genannt.
    Geben Sie trotzdem nicht mehr als 3 Stimmen 
    an eine Person.
     

4. Panaschieren

Das spricht man so: Pa-na-schi-ren.

Vielleicht wollen Sie ein Listen-Kreuz machen 
aber auch andere Personen von anderen Listen wählen.
Dann können Sie ein Kreuz auf einer Liste machen.

Und Kreuze bei den einzelnen Personen machen.

Die Stimmen für die Personen von anderen Listen werden 
von der angekreuzten Liste abgezogen.

Das nennt man: Panaschieren.

 

Der hell-blaue Stimm-Zettel

Mit dem hell-blauen Stimm-Zettel wählen Sie den Landrat
oder die Land-Rätin.

Auf dem Stimm-Zettel sind die Kandidaten und Kandidatinnen 
für die Landrats-Wahl.

Sie haben eine Stimme.

Das bedeutet: Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.

Der Kandidat oder die Kandidatin mit mehr als der Hälfte 
aller Stimmen gewinnt.

Gibt es keinen Kandidaten mit mehr als der Hälfte aller Stimmen?
Dann gibt es eine Stich-Wahl.

Bei einer Stich-Wahl treten die 2 Kandidaten 
mit den meisten Stimmen gegen-einander an.

Die Stich-Wahl ist meistens 14 Tage nach der Wahl.

Der weiße Stimm-Zettel

Mit dem weißen Stimm-Zettel wählen Sie den Kreistag.

Die Anzahl Ihrer Stimmen hängt 

von der Einwohner-Zahl im Land-Kreis ab.

Die Anzahl der Stimmen ist in jedem Land-Kreis anders.
Schauen Sie auf Ihrem weißen Stimm-Zettel nach:
Wie viele Stimmen habe ich?

 

Auf dem weißen Stimm-Zettel gibt es mehrere Listen.

Alle Parteien haben eine eigene Liste für die Wahl vom Kreistag.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten für die Wahl vom Kreistag.

 

Die Möglichkeiten sind:

  • Listen-Kreuz
  • Streichen
  • Kumulieren
  • Panaschieren

Die Erklärungen der Möglichkeiten finden Sie im Abschnitt 
zum hell-grünen Stimm-Zettel.

4. Ausnahme in München: Bezirks-Ausschuss-Wahl

In München gibt es einen anderen weißen Stimm-Zettel. 

Den weißen Stimm-Zettel für Bezirks-Ausschüsse.

Die Anzahl der Stimmen für die Bezirks-Ausschuss-Wahl 
hängt von der Größe der Stadt-Bezirke ab.

Die Anzahl der Stimmen ist in jedem Stadt-Bezirk anders.
Schauen Sie auf Ihrem weißen Stimm-Zettel nach:
Wie viele Stimmen habe ich?

Auf dem weißen Stimm-Zettel gibt es mehrere Listen. Alle Parteien haben eine eigene Liste für die Wahl 
vom Bezirks-Ausschuss.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten 
für die Wahl vom Bezirks-Ausschuss.

Die Möglichkeiten sind:

  • Listen-Kreuz
  • Streichen
  • Kumulieren
  • Panaschieren

Die Erklärungen der Möglichkeiten finden Sie im Abschnitt 
zum hell-grünen Stimm-Zettel.

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Dieser Text ist eine Zusammenfassung und Übersetzung 
von Informationen aus mehreren Texten und Ton-Aufnahmen.

Aus diesen Texten und Ton-Aufnahmen kommen die Informationen:

Die Petra-Kelly-Stiftung ist verantwortlich für die Inhalte vom Text.

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
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