Diskussion
- Dienstag, 02. Juni 2026 18.00 – 19.30 Uhr In meinem Kalender speichern
Diskussion
Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt im Kosovo, in Bosnien und Herzegowina und der Ukraine
Lehren aus den 1990er Jahren und heute
Diese Veranstaltung findet kurz vor dem Internationalen Tag der Vereinten Nationen zur Beseitigung sexueller Gewalt in Konflikten am 19. Juni statt und setzt ein Zeichen globaler Aufmerksamkeit für ein Kriegsverbrechen, dem noch immer viel zu oft mit Schweigen, Leugnung und Straflosigkeit begegnet wird.
Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt (CRSV) ist in Kriegen keine Ausnahme, sie ist eine Konstante. In nahezu jedem bewaffneten Konflikt der Geschichte bis heute dokumentiert, zählt sie zu den am meisten verschwiegenen und tabuisierten Folgen von Krieg. Vergewaltigung ist kein zufälliges Nebenprodukt von Konflikten, sie ist eine Waffe, die Einzelpersonen, Familien und ganze Gemeinschaften zerstört. Diese Gewalt wird durch den Zusammenbruch von Institutionen und Rechtsstaatlichkeit begünstigt und wurzelt in patriarchalischen Strukturen und Normen, die jeden Konflikt überdauern. Das Leid endet nicht, wenn die Kämpfe aufhören: Jahrzehnte später prägen langfristige psychologische, physiologische und soziale Folgen das Leben der Überlebenden, und damit ihren Bedarf an umfassender, traumainformierter Versorgung. Es sind Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, die eine zentrale Rolle dabei gespielt haben, diese Verbrechen beim Namen zu nennen, und die diese Versorgung bis heute leisten, während sie gleichzeitig für politischen Wandel eintreten.
Diese Diskussion fragt anhand dreier Länderbeispiele: Bosnien und Herzegowina, Kosovo und die Ukraine, wie von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt betroffene Gesellschaften heute auf die Bedürfnisse der Überlebenden reagieren. Was über rechtliche Anerkennung hinaus ist für eine überlebendenorientierte Unterstützung notwendig?
Gesetzgebung ist das eine. In Bosnien und Herzegowina können Überlebende von CRSV seit 2006 im Rahmen der Gesetze zum Schutz ziviler Kriegsopfer den Status als ziviles Kriegsopfer beantragen, der ihnen finanzielle Entschädigung gewährt. Der Zugang variiert jedoch je nach Entität, in der die betroffene Person lebt. Seit 2023 erkennen die Föderation und der Distrikt Brčko auch Kinder, die aus Kriegsvergewaltigungen geboren wurden, als eigene Kategorie an – nicht jedoch die Republika Srpska. Im Kosovo wurde 2014 ein Gesetz verabschiedet, 2015 folgte eine Durchführungsverordnung, die Überlebenden das Recht einräumt, einen offiziellen Überlebendenstatus zu beantragen. Die Umsetzung begann 2018, fast zwei Jahrzehnte nach Ende des Konflikts. Seit 2023 begeht der Kosovo den 14. April als nationalen Tag der Überlebenden sexualisierter Gewalt. Die Ukraine ist das erste Land, das solche Wiedergutmachungsleistungen während eines laufenden Krieges umsetzt: Das im November 2024 verabschiedete Bardina-Gesetz erkennt CRSV-Überlebende an und schafft dringende Übergangsreparationen, darunter Entschädigungszahlungen, psychosoziale Unterstützung und medizinische Versorgung.
Umsetzung, Anerkennung und ein Leben frei von Stigmatisierung sind das andere – ebenso wie die Frage der strafrechtlichen Verfolgung der Täter. Die drei Fälle beschreiben keine lineare Entwicklung. Was auf dem Papier wie Fortschritt aussieht, trifft häufig auf dieselben Mauern aus Schweigen, Stigma und unzureichender Finanzierung.
Was braucht es, um rechtliche Anerkennung in gelebte Realität zu überführen– einschließlich des Zugangs zu psychosozialer Unterstützung? Und was lässt sich aus den Erfahrungen in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo lernen, um die Unterstützung für Überlebende in der Ukraine zu stärken – jetzt, solange der Konflikt und seine Folgen die Politik noch aktiv prägen?
*Bitte beachten: Diese Veranstaltung behandelt konfliktbezogene sexualisierte Gewalt in direkter Sprache. Wir erkennen an, dass dieses Thema belastend sein kann, und ermutigen alle Teilnehmenden, auf eine Weise teilzunehmen, die sich für sie richtig anfühlt.*
Sprecherinnen:
- Lina Kushch, Erste Sekretärin der Nationalen Union der Journalisten der Ukraine, Mitgründerin der NGO Numo-Sisters!, Ukraine
Als Journalistin und Frauenrechtsaktivistin hat die Ukrainerin Lina Kushch den Einsatz sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe im laufenden Konflikt in der Ukraine dokumentiert und setzt sich für die Anerkennung von Überlebenden und Mechanismen der Rechenschaftspflicht ein.
- Dr. Feride Rushiti, Geschäftsführerin des Kosova Rehabilitation Centre for Torture Victims (KRCT), Kosovo
Als Ärztin und Menscherechtsaktivistin hat Feride Rushiti wegweisende Arbeit zur Anerkennung und Rehabilitation von Überlebenden konfliktbezogener sexualisierter Gewalt im Kosovo geleistet, einschließlich der Interessenvertretung für Überlebendenstatuts und Wiedergutmachung. 2025 für den Friedensnobelpreis nominiert.
- Ajna Mamić, Rechtsexpertin, TRIAL International, Bosnien und Herzegowina
Umfangreiche Erfahrung in der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und der rechtlichen Unterstützung von Kriegsverbrechensopfern, mit besonderem Schwerpunkt auf Opfern sexualisierter Kriegsgewalt.
Moderation: Gabrielle Falzone, Teamleiterin Kommunikation, medica mondiale
In Kooperation mit medica mondiale. Seit 1993 unterstützt medica mondiale Frauen und Mädchen, die konfliktbezogene sexuelle Gewalt erlebt haben, und arbeitet dabei eng mit lokalen, von Frauen geführten Partnerorganisationen zusammen. Gemeinsam bieten sie medizinische und psychosoziale Versorgung, Rechtsberatung und einkommensfördernde Programme an. Gleichzeitig setzt sich medica mondiale auf politischer Ebene für Frauenrechte ein und sensibilisiert für die gesamtgesellschaftlichen Folgen sexualisierter Gewalt.
Die Veranstaltung findet auf englisch statt. Danach laden wir zu einem informellen Ausklang mit Snacks und Getränken ein.
Information:
Katja Giebel
Referentin Ost- und Südosteuropa
Heinrich Böll Stiftung
E katja.giebel@boell.de
- Adresse
-
Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin
Schumannstr. 8
10117 Berlin
- Barrierefreiheit
- Veranstalter*in
- Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin
- Sprache
- Englisch
- Livestream
- Livestream aufrufen
Ihre Teilnahme an der Veranstaltung
Teilnahme vor Ort im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin
Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Veranstaltung per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.
Zugang zum Haus
- Der Zugang zu unserem Haus ist rollstuhlgerecht.
- Der Vordereingang verfügt über eine rollstuhlgeeignete Gegensprechanlage.
- Es steht bei Bedarf ein Behinderten-Parkplatz zur Verfügung.
- Die Veranstaltungen finden in der 1. Etage statt. Es gibt einen Fahrstuhl.
- Im Erdgeschoss gibt es behindertengerechte Toiletten.
Rollstuhlplätze
In den Räumen gibt es reservierte Rollstuhlplätze.
Alle Tische sind unterfahrbar.
Sprechen Sie gerne und jederzeit unser Veranstaltungspersonal an.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie hier.
Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.
© Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Schumannstraße 8
10117 Berlin
T +49 (30) 285 34-0
F +49 (30) 285 34-109
www.boell.de
info@boell.de