Nachdem Kristina Hänel sich mit einer Klage für Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen konfrontiert sah, sagte sie der frauen- und kinderfeindlichen Politik den Kampf an. Lesen Sie weitere Informationen zu unserer Veranstaltung vom 02.11.2019.
Aktuelles: Solidarität mit Dr. Hänel
ÄrztInnen können gemäß § 219a vor Gericht gebracht werden, wenn sie online Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen anbieten. Nachdem Kristina Hänel sich mit einer derartigen Klage konfrontiert sah, sagte sie der frauen- und kinderfeindlichen Politik den Kampf an. Ihr Tagebuch dokumentiert den mutigen Schritt einer Frau, die Demokratie, Aufklärung und Hilfeleistung ernst nimmt.
Einen Mittschnitt der Veranstaltung kann man hier sehen:
Kristina Hänel: Das Politische ist persönlich - F-Talks
Direkt auf YouTube ansehenReferentin:
Kristina Gisela Hänel
Frau Hänel ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin. Sie wurde im November 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellte. Hintergrund ist Paragraf 219a („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“). Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. In einer von Hänel eingelegten Revision hob das Oberlandesgericht Frankfurt im Juli 2019 die Verurteilung auf. Der kürzlich geänderte Paragraf 219a sei zu ihren Gunsten auszulegen, urteilte das Gericht und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Gießen.
Partner
Frauenstudien München e.V.