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06.12.2005
Eingangs präzisierte der Referent sein Thema zu "Das Recht der Inneren Sicherheit als Gefahr für den Rechtsstaat?" Anhand einiger Beispiele vor allem aus dem Aufgabenbereich der Polizei (die Darstellung aller Gebiete und die Würdigung auch der Geheimdienste würde eine ganze Veranstaltungsreihe füllen) wurde gezeigt, dass ihre Befugnisse vor allem im präventiven Bereich erweitert wurden. Fredrik Roggan: "Die Polizei will prognostizieren, ob irgendjemand eine schwere Straftat begehen könnte und will vor dem Täter am Tatort sein."
Die ist ein Trend, der schon vor dem Terrorangriff auf die USA begann und der nahezu zum Selbstläufer geworden ist. Sobald eine Neu- oder Weiterentwicklung der elektronischen Kommunikationsmittel wie Mobilfunk, Internet, Videotechniken mit Gesichtserkennung auf den Markt gelangt, verlangen Polizei und Geheimdienste danach. Und die Politik steht ihnen in nichts nach: Kaum wird eine schwere Straftat bekannt, werden weitere Befugnisse der Sicherheitsdienste gefordert und oft auch geschaffen. Jüngstes Beispiel ist die Forderung, das Mautsystem auf den Autobahnen zur Verfolgung von Straftätern auszubauen.
Obwohl schon für die Strafverfolgung bundesweit jährlich 28 000 Telefone mit 1 Million Betroffenen abgehört werden, erhielten schon diverse Länderpolizeien – auch die Bayerische - auch noch die Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Kontrolle des Fernmeldeverkehrs, als ob Jedermann ein Sicherheitsrisiko ist.
Bei vielen dieser Gesetzes wurde das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Grundrecht der Informationellen Selbstbestimmung missachtet: Und so schließt Fredrik Roggan sein 40 Minuten dauerndes Referat mit der Feststellung, dass die eingangs noch in Frage gestellte Gefahr sehr real sei.
In der sich anschließenden Diskussion ergänzten die mehr knapp 40 Teilnehmer/innen diese Schilderungen mit ihren persönlichen Erfahrungen beim Kontakt mit den Sicherheitskräften. Beklagt wurde, dass man nicht mehr bemerkt, wann und welche Daten die Sicherheitskräfte über einen erfassen. Großen Raum nahmen Fragen nach der Vorgehensweise und den Aussichten von Auskunftsersuchen ein.
Leider hat sich ergeben, dass hier die Gesetze hohe Barrieren etabliert haben, die nach Auffassung des Referenten nach dem Recht der Informationellen Selbstbestimmung unzulässig sind.
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