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12.04.2003
In Vorträgen und Diskussionen ging es um die finanziellen Verknüpfungen zwischen Staat und Kirche.
Prof. Dr. Johannes Neumann (Oberkirch):
Ursachen, Durchführung und Folgen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803
In diesem Vortrag wurde zunächst die gesellschaftlich-politische Lage gegen Ende des 18. Jahrhunderts dargestellt, die stark von den aufklärerischen Vorläufern der französischen Revolution geprägt war, allerdings keineswegs deren demokratisch- antiroyalistischen Züge trug, sondern mehr den Charakter einer intellektuellen Erbauung im Sinne eines aufgeklärten Absolutismus. Danach beschrieb der Vortrag die außerordentliche Reichsdeputation, eine Folge des verlorenen Krieges der deutschen Staaten gegen Napoleon. Sie führte schließlich 1803 zum Ende des römisch- deutschen Kaiserreichs mit seiner Einheit von Thron und Altar. Aber als Kompensation für die an Frankreich gefallenen linksrheinischen Gebiete wurde keineswegs alles Kirchenvermögen enteignet, denn das für Seelsorge und Caritas, sowie auch gebietsweise für den Unterricht benötigte Vermögen blieb den Kirchen ausdrücklich erhalten. Die dadurch legitimierten Konkordate und Zirkumskriptionen sicherten die Stellung der Kirchen bis in die Gegenwart. Zumal in Deutschland wandelt sich die katholische Kirche vom Großgrundbesitzer (60% der Landfläche Bayerns war vor der Revolution in Kirchenbesitz!) zum Sozialdienstmonopolisten.
Dr. Carsten Frerk (Hamburg):
Die Kirchen am Tropf des Staates- Kirchenfinanzierung heute
Nach einer kurzen Darstellung, was „Kirche" ist (Bekenntnisgemeinschaft, juristische Person, Steuerverband, Wirtschaftsunternehmen und Rechtsträgerkonglomerat), schlüsselte der Referent die Kircheneinkünfte und Ausgaben auf. Es zeigt sich, dass von den 1,35 Mio Menschen, die in kirchlichen Einrichtungen tätig sind, nur 24,2% von ihnen bezahlt werden, die anderen dagegen aus öffentlichen Kassen und Steuergeldern. Der Referent zeigte schließlich, dass die direkten staatlichen Zuwendungen und Verzichte auf Steuereinnahmen (z.B. Steuerbefreiungen) sich im Jahr 2000 auf ca. 20 Mrd EUR beliefen, zusätzlich zu den Kirchensteuereinnahmen von 14,3 Mrd EUR. Er berichtete auch davon, wie schwer es war, sogar die offiziell ausgewiesenen Kircheneinnahmen zu durchleuchten, da die Kirchen selbst keine innere Transparenz ihres Finanzgebahrens besäßen.
Dr. Gerhard Czermak (Augsburg):
Ablösung historischer Staatsleistungen an die Kirchen oder Ewigkeitsrenten?
Er beschäftigte sich mit der Frage der Ablösungsleistungen an die Kirchen, die i.W. aus der Zeit des Deputationshauptschlusses und der anschließenden Restauration stammen. Zählt man diese zusammen (wozu auch die Leistungen aus den Kirchenkonkordaten der Weimarer Republik und mit NS-Deutschland von 1934 zählen und deren Übernahmen durch die BRD), so wurden die ursprünglich abzulösenden Leistungen bereits um ein Vielfaches der ursprünglichen Werte getilgt. Man kann also nicht mehr von (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit) offenen Ablösungen sprechen. Der Referent stellte fest, dass es- bei entsprechender politischer Courage - eine ganze Reihe denkbarer Wege gäbe, um diesen Zustand zu beenden. Hoffnung auf solche Schritte hat er verständlicher Weise für absehbare Zeit nicht machen können.
Partner
Humanistische Union
Art der Veranstaltung
Seminar
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