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Rechnungsprüfung in Kommunen

07.02.2009


Wie funktioniert das, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten haben die Ausschussmitglieder?

Wer mit den Geldern der Bürgerinnen und Bürger umgeht, sollte dies besonders sorgfältig tun. Nicht zuletzt deshalb gibt es in Landkreisen, Städten und Gemeinden den Rechnungsprüfungsausschuss, der das Verwaltungshandeln in abrechnungstechnischer Sicht überwacht und überprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung die Kontrollaufgaben des Gemeinderats (Kreistags) wahr, er führt die örtliche Prüfung durch und trifft im abschließenden Bericht Feststellungen zum Ergebnis der Prüfung. Da der Rechnungsprüfungsausschuss kein Ausschuss im eigentlichen Sinne ist, kommen den Mitgliedern besondere Pflichten und Aufgaben zu.

Zahlreiche Materialien zum Seminar!
Unser Kooperationspartner bei diesem Seminar, das GRIBS-Bildungswerk e.V., hat uns zahlreiche Materialien zur Verfügung gestellt, die wir gerne zum unentgeltlichen Download anbieten.

Eine Überblick über die rechtlichen Grundlagen bieten die beiden Präsentationen von Herwig Morbitzer vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband:

Präsentation von Herwig Morbitzer, Teil 1: Örtliche Prüfung in Kommunen (ca. 3,8 MB)

Präsentation von Herwig Morbitzer, Teil 2: Rechnungsprüfungsamt (ca. 1,9 MB)


Hilfreich für die Praxis der Rechnungsprüfung sind die Checklisten für typische Prüfungsgebiete:

Checklisten für typische Prüfungsgebiete (ca. 4,3 MB)

ReferentInnen

Herwig Morbitzer, Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband


Partner

GRIBS-Bildungswerk e.V.



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