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21.01.2004
Das vielen als wachsweich erscheinende Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts fachte die öffentliche Debatte über die Zulässigkeit von Kopftüchern auf Lehrerinnen in öffentlichen Schulen wieder an. Rund hundert Leute ganz verschiedener Couleur hatten sich im EineWeltHaus München zu diesem aufregenden Abend eingefunden. Eine besondere Aktualität erhielt die Veranstaltung durch den Umstand, dass wenige Tage zuvor der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung "Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)" veröffentlicht worden war, der mit seinem Verbot des Kopftuches für Lehrerinnen während des Unterrichts bei gleichzeitiger Duldung christlichen und auch jüdischen Ornats auf – teilweise heftigen – Widerstand stieß. Bis in den späten Abend wurde unter der souveränen Moderation von Diethard Seemann (HU) engagiert, kontrovers, auch polemisch, aber letztlich fair und ohne Aggressionen über dieses in der Tat diffizile Thema diskutiert.
Auch hier bestätigte sich deutlich der Eindruck, den man aus der Lektüre der zahlreichen Veröffentlichungen dazu in den vergangenen Wochen und Monaten gewinnen konnte: Die Meinungen und interessanterweise auch die Koalitionen gehen quer durch alle Parteien und Parteiungen, die gängigen politischen "Lager" wirken wie aufgehoben. Jedermann und Jedefrau ringen offensichtlich um eine eigene, oft differenzierte, manchmal auch widersprüchliche Meinungsbildung. Dabei geht es in Deutschland, anders als beispielsweise in Frankreich, genau genommen allein um den Berufsstand des Lehrers respektive der Lehrerinnen. Man könnte von daher sagen, diese Frage betrifft nur wenige Personen hierzulande – gleichwohl hat dieses religiöse Symbol offenkundig Symbolcharakter bekommen: für den Umgang schlechthin mit Andersgläubigen.
Der Abend wurde eröffnet mit einer Podiumsrunde, die zunächst die rechtlichen und rechtspolitischen Aspekte der Kopftuchproblematik ausleuchten sollte.
Dr. Jürgen Kühling, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Mitglied im Bundesvorstand der HU, zeichnete im Einvernehmen mit dem Publikum die wesentlichen Passagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 24. September letzten Jahres nach, das die erregte öffentliche Debatte ausgelöst hatte. Dem stellte er den gerade eingetroffenen bayerischen Entwurf gegenüber, erst einmal ohne diesen zu bewerten. Später, als Alt-Richter befragt, äußerte er seine Skepsis, dass der Entwurf der Staatsregierung vor dem BVG Bestand haben werde; er verstoße gegen die Verpflichtung des Staates zur Neutralität, weil nach dem Grundgesetz allen Religionen gleich Rechnung getragen werden müsse: Man könne "nur alles verbieten oder nichts".
Martin Neumeyer, MdL der CSU und stellv. Vorsitzender der Arbeitsgruppe Islam seiner Fraktion sowie Mitglied des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen im Landtag, verteidigte den CSU-Entwurf mit Blick auf unsere abendländisch-christlichen Kulturtraditionen, die in der Erziehung zu privilegieren es seiner Auffassung nach gute Gründe gäbe. Er verwies mehrfach auf sein beachtliches Engagement für den christlich-islamischen Dialog, um zu verdeutlichen, dass aus seiner Sicht mit dem Verbot keinerlei Diskriminierung verbunden sei. Neumeyer, der immer wieder ins Kreuzfeuer kritischer Nachfragen geriet, räumte schließlich ein, dass auch er sich nicht sicher sei, ob der Entwurf seiner Partei vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen werde.
Dr. Margarete Spohn von der Stelle für Interkulturelle Arbeit der LHSt. München plädierte für eine "entemotionalisierte" und vor allem differenzierte Diskussion, weg von den Schablonen. Das ihrer Meinung nach von Vorurteilen geprägte und somit einseitige Bild einer Kopftuch tragenden Lehrerin ("Mythos der unterdrückten Frau") verkenne deren gewandelte Lebensrealität, die mit dem (selbstgewählten) Kopftuch als Teil dieser Gesellschaft anerkannt werden will. Spohn sieht "im Kopftuch" gewissermaßen den Testfall für die interkulturelle Toleranz, welche sich auf diese Weise bereits im Schulunterricht seitens der Jugend erfahren und erlernen ließe. Entschieden wandte sie sich gegen die unterschiedliche Behandlung der Religionen, wie die im bayerischen Gesetzesentwurf zum Ausdruck komme.
Bei aller Divergenz der Argumentationen machte der Abend deutlich, dass den Diskutanten an einer Gleichbehandlung und Gleichberechtigung religiöser Ausdrucksformen gelegen war, und das vielleicht schönste Ergebnis war die Bereitschaft, einander zuzuhören.
Partner
Humanistische Union, Regionalverband München-Südbayern
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