Schriftgröße ändern

Ein Forum für neue Ansätze in Politik, Wirtschaft und Kultur

Veranstaltungen und Dokumente

02.12.2010 - 19:00

Fremder Feind, so nah

Begegnungen zwischen Israelis und Palästinensern

"Die meisten Israelis und Palästinenser, die der deutschen Öffentlichkeit bekannt sind, neigen dazu, sich in einem endlosen Konflikt zwischen Gut und Böse zu sehen, und denken in Schwarz-Weiß-Klischees. Alexandra Senffts fesselnde Begegnungen in Israel und Palästina lassen uns Stimmen des Zweifels und der Vernunft, der Kritik und des Mutes hören." (Tom Segev).

In ihrem Buch schreibt sie über Begegnungen, in denen Palästinenser und Israelis nach der Methode "Storytelling in Conflict" des israelischen Psychologen Dan Bar-On über äußere und innere Grenzen hinweg Dialoge führen.

ReferentInnen

Alexandra Senfft
Islamwissenschaftlerin und Publizistin, war Nahostreferentin im Bundestag und UNO-Mitarbeiterin in den palästinensischen Gebieten und im Vorstand des Deutsch-Israelischen Arbeitskreises für Frieden im Nahen Osten

Veranstaltungsort
München, Evangelische Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Str. 24


Kosten
6,- / erm. 5,- Euro


Partner

Evangelische Stadtakademie München

Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion


Anmeldung nicht erforderlich.


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

25.11.2010 - 19:00

Trialog in Yad Vashem

Palästinenser, Israelis und Deutsche im Gespräch

Viele Palästinenser lehnen es ab, sich näher mit dem Holocaust auseinanderzusetzen. Aus ihrer Perspektive beginnt die Geschichte der Juden erst mit der Einwanderung nach Palästina.

1998 überredete Henning Niederhoff erstmals Palästinenser zu einem Besuch der Holocaust-Gedenkstätte in Jerusalem. Daraus erwuchsen zunächst Gespräche zwischen Palästinensern, Israelis und Deutschen in Yad Vashem, später auch gemeinsame Besuche in zerstörten palästinensischen Dörfern in Israel. Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust kam das Gedenken an die nakba, die Katastrophe der Vertreibung der Palästinenser 1948. Selten gab es eine solche Tiefe bei palästinensisch-israelischen Begegnungen.

ReferentInnen

Henning Niederhoff
ehemaliger Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ramallah, Autor von Trialog in Yad Vashem, 2010

Veranstaltungsort
München, Evangelische Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Str. 24


Kosten
6,- / erm. 5,- Euro


Partner

Evangelische Stadtakademie

Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion


Anmeldung nicht erforderlich.


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

15.10.2010 - 19:30

"Cantamos para vivir" - "Wir singen um zu leben"

Regenwald zwischen Bewahrung und Zerstörung

Das neue Programm von Grupo Sal "Cantamos para vivir" (Wir singen um zu leben) ist eine multimediale Collage aus moderner lateinamerikanischer Musik, indigenen Ritualen, Live-Projektionen sowie Texten, Analysen und Gesprächen. Es ist der Versuch, Amazonien und den Regenwald für alle Sinne erfahrbar zu machen.

Im Mittelpunkt steht die außergewöhnliche Begegnung mit Abadio Green Stocel, führender Vertreter eines indigenen Volkes und Ethnolinguist, der von den eigenen Erfahrungen im Kampf um die Erhaltung des Regenwaldes berichtet. Durch seine Persönlichkeit und seine Lebensfreude zieht er das Publikum schnell in seinen Bann.

Abadio Green trifft bei dieser "Begegnung der Kulturen" Thomas Brose vom Klima-Bündnis, der dort für die Kooperation mit den indigenen Völkern Amazoniens verantwortlich ist. Green und Brose sind Vermittler zwischen den Welten. Beide verfügen über große Erfahrung auf internationalem Parkett. Sie haben Visionen und besitzen die Fähigkeit, Lösungsansätze zu entwerfen.

Mit Licht-Projektionen, die vor Ort entstehen, schafft der iranische Zeichner Mehrdad Zaeri ein visuelles Pendant zu dem Geschehen auf der Bühne.

Die facettenreiche Musik von Grupo Sal ist zu einer wichtigen Stimme im Dialog zwischen den Welten geworden. Die Lieder beziehen sich auf die Themen des Abends, greifen die Stimmungen auf, verdichten Atmosphären und öffnen die Herzen. Seit fast 30 Jahren thematisiert Grupo Sal brisante entwicklungs- und umweltpolitische Themen in ihren musikalisch-künstlerischen Programmen. Mit "Cantamos para vivir" steht erstmals der Schutz des Regenwaldes im Mittelpunkt einer Tournee.

Empfohlene Weblinks

www.grupo-sal.de

ReferentInnen

Abadio Green Stocel
Ethnolinguist, Sprecher der Indigenen Kolumbiens

Thomas Brose
Agraringenieur und Entwicklungspolitologe, Geschäftsführer in der europäischen Geschäftstelle des Klima-Bündnisses und verantwortlich für die Kooperation mit der Dachorganisation der indigenen Völker Amazoniens COICA

Grupo Sal
Seit über 25 Jahren ist Grupo Sal im deutschsprachigen Europa die "Stimme Lateinamerikas". Sechs Musiker tragen mit ihrem individuellen Stil zu einer einzigartigen Interpretation lateinamerikanischer Musik bei. Die Vertrautheit mit zeitgenössischer und klassischer Musik prägt das Arrangement traditioneller und politischer Folklore jenseits von Klischees. Eigenständige Kompositionen erweitern das Repertoire moderner lateinamerikanischer Liedermacher. Charakteristisch für Grupo Sal ist das inspirierte Zusammenspiel von Virtuosität und Leidenschaft.

Veranstaltungsort
Nürnberg, St. Klara, Königstr. 66


Kosten
15,- EUR (ermäßigt 10,- EUR)


Partner

Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus


Art der Veranstaltung
Konzert-Collage


Anmeldung nicht erforderlich. Kartenvorverkauf: NN-Ticketcorner, Mauthalle / Tourist Info im K4, Königstr. 93 / Zigaretten-Weiss, Königstr. 66


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

13.10.2010 - 19:30

"Cantamos para vivir" - "Wir singen um zu leben" (Kopie 1)

Regenwald zwischen Bewahrung und Zerstörung

Das neue Programm von Grupo Sal "Cantamos para vivir" (Wir singen um zu leben) ist eine multimediale Collage aus moderner lateinamerikanischer Musik, indigenen Ritualen, Live-Projektionen sowie Texten, Analysen und Gesprächen. Es ist der Versuch, Amazonien und den Regenwald für alle Sinne erfahrbar zu machen.

Im Mittelpunkt steht die außergewöhnliche Begegnung mit Abadio Green Stocel, führender Vertreter eines indigenen Volkes und Ethnolinguist, der von den eigenen Erfahrungen im Kampf um die Erhaltung des Regenwaldes berichtet. Durch seine Persönlichkeit und seine Lebensfreude zieht er das Publikum schnell in seinen Bann.

Abadio Green trifft bei dieser "Begegnung der Kulturen" Thomas Brose vom Klima-Bündnis, der dort für die Kooperation mit den indigenen Völkern Amazoniens verantwortlich ist. Green und Brose sind Vermittler zwischen den Welten. Beide verfügen über große Erfahrung auf internationalem Parkett. Sie haben Visionen und besitzen die Fähigkeit, Lösungsansätze zu entwerfen.

Mit Licht-Projektionen, die vor Ort entstehen, schafft der iranische Zeichner Mehrdad Zaeri ein visuelles Pendant zu dem Geschehen auf der Bühne.

Die facettenreiche Musik von Grupo Sal ist zu einer wichtigen Stimme im Dialog zwischen den Welten geworden. Die Lieder beziehen sich auf die Themen des Abends, greifen die Stimmungen auf, verdichten Atmosphären und öffnen die Herzen. Seit fast 30 Jahren thematisiert Grupo Sal brisante entwicklungs- und umweltpolitische Themen in ihren musikalisch-künstlerischen Programmen. Mit "Cantamos para vivir" steht erstmals der Schutz des Regenwaldes im Mittelpunkt einer Tournee.

Downloads zum Artikel

Grupo_Sol_Wuerzburg_01.pdf


Empfohlene Weblinks

www.grupo-sal.de

ReferentInnen

Abadio Green Stocel
Ethnolinguist, Sprecher der Indigenen Kolumbiens

Thomas Brose
Agraringenieur und Entwicklungspolitologe, Geschäftsführer in der europäischen Geschäftstelle des Klima-Bündnisses und verantwortlich für die Kooperation mit der Dachorganisation der indigenen Völker Amazoniens COICA

Grupo Sal
Seit über 25 Jahren ist Grupo Sal im deutschsprachigen Europa die "Stimme Lateinamerikas". Sechs Musiker tragen mit ihrem individuellen Stil zu einer einzigartigen Interpretation lateinamerikanischer Musik bei. Die Vertrautheit mit zeitgenössischer und klassischer Musik prägt das Arrangement traditioneller und politischer Folklore jenseits von Klischees. Eigenständige Kompositionen erweitern das Repertoire moderner lateinamerikanischer Liedermacher. Charakteristisch für Grupo Sal ist das inspirierte Zusammenspiel von Virtuosität und Leidenschaft.

Veranstaltungsort
Würzburg, Stadtmensa, Am Studentenhaus


Partner

Eine Welt Forum Würzburg

Akademie Frankenwarte Würzburg


Art der Veranstaltung
Konzert-Collage


Anmeldung nicht erforderlich. Kartenvorverkauf: Weltladen, Würzburg, Plattnerstraße 14


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

06.10.2010 - 19:30

Die Tea Party Bewegung – problematische Freunde der Republikaner

Unerwarteter "Star" des Wahljahrs 2010 in den USA ist die Tea Party. Der Aufstieg der konservativen Grassroots-Bewegung aus dem Nichts überraschte Amerika. Doch womöglich hat sie den Zenit ihres Einflusses bereits überschritten. Je näher die Kongresswahlen im November rücken, bei denen sich entscheiden wird, ob Präsident Barack Obama seine Parlamentsmehrheit halten kann, desto unklarer werden die machtpolitischen Auswirkungen der Tea Party.

Ihre Gründung richtete sich eindeutig gegen Obama und seine politischen Ziele. In der Praxis jedoch bereitet sie den herkömmlichen Republikanern durch ihre grundsätzliche Opposition gegen jedes politische Establishment und ihre oft radikalen Ansichten eben so große Probleme. Schadet die Tea Party den Republikanern mehr als sie ihnen nutzt?

ReferentInnen

Dr. Christoph von Marschall ist promovierter Historiker, preisgekrönter Journalist und seit 2005 Korrespondent des Tagesspiegels in den USA. Seine Biografien „Barack Obama. Der schwarze Kennedy“ und „Michelle Obama. Ein amerikanischer Traum“ sind große Erfolge in Deutschland und wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Er berichtet regelmäßig aus dem Weißen Haus und hat den Kongresswahlkampf in den jüngsten Wochen in mehreren US-Bundesstaaten beobachtet.

 

Veranstaltungsort
München, Amerika-Haus


Partner

Bayerisch-Amerikanisches Zentrum im Amerika Haus München e.V.


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion


Anmeldung


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

04.10.2010 bis 07.10.2010

Europa kommunal

Bildungsreise nach Brüssel

Immer mehr Entscheidungen, die in den Gremien der Europäischen Union (EU) getroffen werden, haben direkten Einfluss auf Gemeinden, Städte und Kreise. Ob es die Marktöffnung im ÖPNV, die Liberalisierung des Wassermarktes oder die verschiedenen Förderprogramme sind, ob es die Auswirkungen des Lissabonvertrags, Partnerschaftsbemühungen europäischer Gemeinden oder europäische Richtlinien im Umweltbereich und im Dienstrecht sind: Die Europapolitik ist aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken.

Um so mehr ist es für alle KommunalpolitikerInnen nützlich, sich mit den Entscheidungswegen in der EU vertraut zu machen. Die Strukturen kennen zu lernen und Kontakte zu Ansprechpartnern auf europäischer Ebene zu knüpfen, das kann sich als unmittelbar nützlich erweisen für die eigene Kommune.

Das Programm der kommunalpolitischen Bildungsreise "EUROPA KOMMUNAL" bietet folgende Highlights:

  • Besuch beim EU-Parlament auf Einladung der Abgeordneten Barbara Lochbihler und Gerald Häfner
  • ausführliches Informationsprogramm bei der Europäischen Kommission
  • Besuch des Europabüros der Bayerischen Kommnen
  • Besuch der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union
  • Besuch beim Brüsseler Büro der Heinrich-Böll-Stiftung

Die Bildungsreise soll den Teilnehmenden Einblicke in die Arbeitsweise der Gremien bieten und ihnen die Arbeit direkt und hautnah zeigen sowie Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner für die weitere kommunalpolitische Arbeit vermitteln. Kurz: den Durchblick durch den "Europa-Dschungel" erleichtern.

Den Ausschreibungsflyer mit dem kompletten Programm der Bildungsreise können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Veranstaltungsort
Brüssel


Kosten
Bei Übernachtung im Einzelzimmer: 240,- € (190,- € ermäßigt) - Einzelzimmer bereits ausgebucht! / Zweibettzimmer: 200,- € (170,- € ermäßigt) / Dreibettzimmer: 160,- € (130,- € ermäßigt)


Partner

GRIBS-Bildungswerk e.V.


Art der Veranstaltung
Bildungsreise


Anmeldung


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

18.09.2010 bis 26.09.2010

Bildungsreise nach Istanbul und Van

Unsere Bildungsreise führt uns im Jahr 2010 in die Türkei.

  • Wir fahren nach Istanbul und Van (in Ostanatolien an der Grenze zum Irak).
  • Unser Büro in Istanbul wird uns über die Arbeit der Böll Stiftung in der Türkei informieren.
  • Es werden in Istanbul und Van Gespräche geführt mit Journalist/innen und mit Politiker/innen.
  • Wir besuchen Projektpartner/innen der Stiftung, die uns von ihrer Arbeit vor Ort berichten werden.
  • Es wird genügend Zeit bleiben für kulturelle Ziele und für Ausflüge in die Umgebung der beiden Städte.

Ein ausführliches Programm mit allen wichtigen Informationen zur Reise gibt es hier (PDF-Datei)....

Neugierig? Interessiert?  Da die Anzahl der Reisenden auf 20 begrenzt ist und wir davon ausgehen, dass die Reise sehr schnell ausgebucht sein wird, raten wir zur frühzeitigen Anmeldung.

Empfohlene Weblinks

www.boell.de/internationalepolitik/aussensicherheit/aussen-sicherheit-armenien-tuerkei-genozid-debatte-9006.html

Veranstaltungsort
Istanbul und Van, Türkei


Kosten
Teilnahmegebühr: Euro 1.150.- ab Stuttgart, Euro 1.100.- ab München. Einzelzimmerzuschlag 150.- Euro. Einzelzimmer stehen nur in geringer Zahl zur Verfügung.


Partner

Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg


Art der Veranstaltung
Bildungsreise


Achtung: Die Reise ist ausgebucht. Wir bilden aber eine Warteliste.


Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

06.08.2010 - 18:00 bis 21:00

Atomwaffen abschaffen!

Hiroshima-Gedenktag

Am 6. und 9. August 1945 wurden auf die japanischen Städte Hiroshima und nagasaki Atombomben abgeworfen.

In den letzten Tagen des 2. Weltkriegs starben dadurch ca. 140.000 Menschenin Hiroshima und ca. 70.000 in Nagasaki.

Auch Jahrzehnte nach Kriegsende leiden und sterben noch Menschen an den Spätfolgen wie Leukämie und Krebs.

Am Atomic Bomb Memorial Day gedenken wir der 65. Wiederkehr dieser Tage.

Mit einer Tanzperformance von Yuko Gulda (Musik) und Kazuko Kurosaki (Tanz). Einzelheiten und Informationen dazu im Flyer (PDF-Datei) zum Gedenktag.

 

Downloads zum Artikel

Hiroshima_Day.pdf


Veranstaltungsort
München, Marienplatz


Partner

Münchner Friedensbündnis

Kulturreferat der Landeshauptstadt München


Art der Veranstaltung
Gedenkveranstaltung



Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

24.06.2010 - 20:00

Von militärischer Konfliktbewältigung zum friedvollen Interessenausgleich

Neue Utopien braucht die Welt - 3. Abend

Seit Jahrhunderten herrscht  in internationalen Beziehungen das Prinzip der Absicherung eigener Interessen mit militärischen, finanziellen und politischen Mitteln auf Kosten anderer Staaten. Es zeigt sich aber auch, dass diese Grundlage nicht zukunftsfähig ist, weil sie in Abgründe führt.

Gleichzeitig setzen sich Erkenntnisse der Friedenspädagogik und Friedensforschung stärker durch, dass Gewinner-Gewinner-Lösungen durchaus möglich sind - in kleinen wie in großen Zusammenhängen. 

Wie die Grundlagen aussehen, die dazu führen, dass Kriege überflüssig und zivile Lösungen möglich werden, darüber wird der Referent in seinem Vortrag sprechen.

Die Veranstaltung ist der letzte Abend einer dreiteiligen Vortragsreihe,  in der es darum geht, Ideen, Wege, Visionen vorzustellen und zu diskutieren, um in eine gute, gerechte und friedvolle Zukunft für alle zu gelangen.

ReferentInnen

Clemens Ronnefeldt
ist langjähriger Friedensreferent  beim Internationalen Versöhnungsbund, engagiert sich seit vielen Jahren in internationalen Konflikten, so im ehemaligen Jugoslawien, seit etlichen Jahren auch im Nahen und Mittleren Osten, wo er Friedens- und Menschenrechtsgruppen besucht und deren Arbeit unterstützt.

Veranstaltungsort
Lindau, friedensräume


Kosten
Eintritt frei!


Partner

pax christi


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion



Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

Dokument

Selbstverteidigung - Ein bedrohlich ausuferndes Rechtsprinzip

Zwischenruf zur Außenpolitik

Von Joscha Schmierer

Der Große Zapfenstreich ist verklungen. Es soll nicht nachgekartet werden. Doch Horst Köhlers weltpolitisches Räsonnement hat nicht nur Vorgänger und Vergangenheit. Es hat auch Zukunft. Es ist eher typisch als speziell. Wenn Angehörige der deutschen politischen Klasse zu globalen Höhenflügen ansetzen, landen sie fast regelmäßig in der Patsche. Man weiß nie so recht, ob sie einfach daherreden wie unbedarfte Provinzler oder ob sie noch immer oder schon wieder wilhelminische Flausen im Kopf haben. Jedenfalls hat das, was sie sagen, wenig mit dem zu tun, was die Bundesrepublik tatsächlich macht.

Bei den Bundeswehreinsätzen im Ausland geht es nicht um Selbstverteidigung

Deutschland nimmt mit der Bundeswehr in Afghanistan an der Seite ihrer NATO-Partner und anderer Staaten im Rahmen eines Mandats nach Kapitel VII der UNO-Charta an militärischen Maßnahmen teil, die sich gegen eine Bedrohung des Weltfriedens richten. Es soll verhindert werden, dass ein Regime erneut die Macht ergreift, unter dessen Herrschaft auf afghanischem Territorium Ausbildungslager und Befehlszentralen international agierender Terroristen geduldet und gehegt werden. Eigentlich ist das leicht zu erklären – und dennoch Zweifeln ausgesetzt. Warum wir, warum so weit weg?

Die Maßnahmen dienen nach Artikel I, Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen dem Ziel, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“. Sie sind durch den Sicherheitsrat mit der denkbar stärksten völkerrechtlichen Legitimität versehen. Das aber reicht vielen deutschen Politikern offensichtlich nicht. Sie müssen den Einsatz der Bundeswehr mit einem unmittelbar nationalen Interesse begründen. So wird dann Deutschland, seine Sicherheit und Freiheit direkt am Hindukusch verteidigt, wie Bundespräsident Köhler den Bundeswehrsoldaten bei seinem letzten Besuch in Afghanistan erneut versicherte. Das hat keinen Skandal gemacht. Das ist schon Routine. Ex-Verteidigungsminister Struck war der Designer dieser Formel.

Die Formel entspringt der Furcht, die Soldaten und die Wähler seien unfähig, über den nationalen Tellerrand zu schauen. Die internationale Ordnung sei ihnen nichts wert. Man müsste ihnen Handfesteres bieten. Gefährlich ist die Formel nicht nur wegen ihrer Unvernunft und Beschränktheit, die zum Widerspruch und zur Ablehnung geradezu herausfordern, sondern weil sie unter der Hand dem Einsatz seine rechtliche Grundlage entzieht, um ihn politisch vermeintlich besser zu begründen. Kollektivmaßnahmen im Rahmen der UN, um eine Bedrohung des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, werden so umstandslos in Aktionen der nationalen Selbstverteidigung uminterpretiert. Sie aber setzten einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik oder einen Bündnispartner voraus. Da es diesen bewaffneten Angriff nicht gibt, lädt die Berufung auf Selbstverteidigung geradezu ein, nun umgekehrt den Einsatz der Bundeswehr als Aggression zu diskreditieren. Der opportunistische Appell an ein angeblich unmittelbares nationales Interesse arbeitet damit Kritikern wie Lafontaine und Gysi direkt in die Hände. Sie interpretieren den Einsatz mit dem entgegengesetzten politischen Interesse genauso verkehrt wie seine verschämten Befürworter. Rechtlich ist die Berufung auf Selbstverteidigung fatal, politisch ist sie Unsinn.

Einen bewaffneten Angriff hat Afghanistan selbst unter dem Regime der Taliban nicht ausgeübt. Die Selbstverteidigung der USA gegen den Angriff von Al Qaida, den die NATO zum Bündnisfall erklärt hatte, ist zwar durch den Sicherheitsrat gebilligt. Sie begründet aber nicht das Mandat, in dessen Rahmen die NATO und die Bundesrepublik die Regierung Afghanistans dabei unterstützen, das afghanische Territorium unter effektive staatliche Kontrolle zu bringen. Gewiss kann man bezweifeln, ob die eingeschlagenen Maßnahmen ihren Zweck erfüllen und letztlich die Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dauerhaft beseitigen können, die von den instabilen und gewaltsamen Verhältnissen in Afghanistan ausgehen. Man kann sich aber auf Grund von solchen Einwänden weder einseitig von kollektiv verantworteten Maßnahmen zurückziehen noch die unvermeidlichen Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen dadurch bekämpfen, dass man die zu einem Fall von Selbstverteidigung erklärt und damit im Grunde den Ordnungsrahmen der UN aufgibt.

Argumentative Abwege

Auf welche Abwege man gerät, wenn man Fragen der internationaler Ordnung unvermittelt zu Fragen der nationalen Selbstverteidigung erklärt, hat Bundespräsident Köhler mit seinen Äußerungen auf dem Heimflug von Afghanistan bewiesen. Seine inkriminierten Äußerungen waren ja nicht nur deshalb fatal, weil sie den Unterschied zwischen den kollektiven Maßnahmen in Afghanistan und vor der somalischen Küste verschwimmen ließen, sondern weil Köhler in beiden Fällen freihändig mit dem nationalen Interesse als Begründung hantierte. Das nationale Interesse erlaubt in keinem der beiden Fälle militärische Aktionen. Mit Gründung der UN und UN-Beitritt der Bundesrepublik bietet das nationale Interesse keinerlei Rechtfertigung für den Einsatz militärischer Mittel. Selbst im Falle eines bewaffneten Angriffs rechtfertigt sich die Selbstverteidigung nicht durch nationales Interesse, sondern durch die Gewaltanwendung des Aggressors.

Was immer die Bundesrepublik rund um den Globus so treibt, es wird mit deutschen Interessen zu tun haben. Das ist so selbstverständlich, wie es umstritten bleibt, was diese deutschen Interessen im konkreten Fall eigentlich sind. Ausgeschlossen bleibt aber, dass der Einsatz von militärischer Gewalt mit deutschen Interessen gerechtfertigt werden kann. Freilich ist die Bundesrepublik als Land „unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit“ daran interessiert, „zum Beispiel freie Handelswege“ zu sichern, „zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.“ Auf diese Interessen zu verweisen, war das gute Recht Horst Köhlers. Niemand wollte den Bundespräsidenten daran hindern, offene Türen einzurennen. Wie aber kam er darauf, aus Banalitäten den Kurzschluss zu arrangieren, „auch in der Breite der Gesellschaft“ sei zu verstehen, „dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren.“ Eben das ist der Unterschied zum 19. Jahrhundert: Das nationale Interesse rechtfertigt in keinem Fall den Einsatz militärischer Gewalt.

Woher die Scheu, internationales Engagement mit allgemeinen Interessen zu begründen?

Freilich ist nicht zu leugnen, dass nationale Interessen und ihr Verständnis eine wichtige Rolle dabei spielen, in welchem Maße sich ein Staat bei Entscheidungen und Maßnahmen der UN zur Wahrung des Friedens engagiert. Das Interesse der Bundesrepublik, sich wegen ihres hohen, nicht nur wirtschaftlichen Vernetzungsgrades für die Sicherung des Ordnungsrahmens der UN zu engagieren, ist extrem hoch. Dieses Interesse hatte Horst Köhler vielleicht im Auge. Warum aber deutete er an, nationale Interessen berechtigten zu Gewalteinsatz rund um den Globus und warum verzichtete er darauf, die institutionellen Vermittlungsinstanzen zwischen nationalen Interessen und internationaler Ordnung, wie sie nach dem II. Weltkrieg geschaffen wurden, als conditio sine qua non zu benennen? Warum kennt kaum ein anderes Land so viele verfassungsmäßige Kautelen gegen militärische Abenteuer wie die Bundesrepublik und warum setzen deutsche Politiker als Begründung für internationales Engagement doch so oft auf ein enges nationales Interesse?

Vielleicht hängt es damit zusammen, dass Deutschland als damaliger Feindstaat an der Gründung der UN nicht beteiligt war. Sicher auch damit, dass die UN, als die Bundesrepublik schließlich Mitglied wurde, längst durch die Blockspaltung zerrissen und gelähmt war. Vielleicht lieben die hiesigen Politiker die UN als luftiges Ideal zu sehr, um sie als gültigen Rahmen potentieller globaler Ordnungsmacht wirklich ernst zu nehmen. Vielleicht folgen sie einfach Denkschablonen, die für Regierungsentscheidungen irrelevant, für ihre öffentliche Begründung aber unverzichtbar scheinen.

Deutschland, Deutschland über alles?

Aus der Luft gegriffen ist es nicht, wenn in einem Standardwerk wie Bruno Simmas Kommentar zur Charta der Vereinten Nationen von 1991 ausgeführt wird: „Da das System der kollektiven Sicherheit kaum praktische Bedeutung erlangte, blieb es in der völkerrechtlichen Praxis nach 1945 entgegen den Absichten der Schöpfer der Charta bei der Ausübung einzelstaatlicher Gewalt.“ Deshalb habe sich das in Artikel 51 der VN-Charta geregelte Selbstverteidigungsrecht „als die einzig praktisch bedeutsame Ausnahme vom Gewaltverbot zu einem juristischen Angelpunkt entwickelt, um den die Diskussionen über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Gewalt in den gegenseitigen Beziehungen der Staaten regelmäßig kreisen.“ Das war vielleicht so, aber seit 1991 hat sich die Welt gehörig verändert. Die Bedeutung der UN ist seither ständig gewachsen, auch wenn ihr George W. Bush mit Irrelevanz drohte, falls sie den geplanten Angriff auf den Irak nicht absegne. Die amerikanische Sicherheitsstrategie hatte das Recht auf Selbstverteidigung damals bereits ganz dem eigenen Kalkül über eventuelle Bedrohungen überantwortet, statt es länger von Tatsachen abhängig zu machen.

Die Berufung auf das Recht auf Selbstverteidigung ist ein probates Mittel, um den Ordnungsrahmen der UN zu sprengen und die eigene Souveränität von allen Fesseln zu befreien. Aber das Mittel funktioniert nicht mehr richtig. Das mussten die USA im Verlauf des Irakkrieges erfahren. Auch Russland tat sich schwer, seinen Angriff in Georgien als Akt der Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Wenn Israel die Blockade des Gaza-Streifens als Akt der Selbstverteidigung begründet und sich deshalb für berechtigt hält, Schiffe, die auf Gaza zu steuern, schon in internationalen Gewässern zu entern und dem eigenen Kommando zu unterstellen, gerät es in der Weltöffentlichkeit unter Druck.

Es ist bleibt schwer zu verstehen, warum deutsche Politiker, um Zweifeln zu begegnen und im argumentativen Notfall aus innenpolitischem Opportunismus und Engstirnigkeit ins Fahrwasser einer Selbstverteidigungsrhetorik abgleiten.

Nur zur Erinnerung

Nein, ein Gewaltmonopol haben die UN nicht. Grüne und Sozialdemokraten haben das zwar manchmal in die Charta hineingelesen, doch wurde dabei das Gewaltverbot durch die UN mit einem Gewaltmonopol der UN verwechselt. Auch das Gewaltverbot als Quintessenz der Bemühungen um Gewaltvermeidung, zu denen die UN-Charta verpflichtet, kennt zwei Ausnahmen. Sie werden in Kapitel VII der Charta geregelt. Es handelt von Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen und klärt in Artikel 39, dem ersten dieses Kapitels, wem dabei die entscheidende Rolle zukommt: „Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wieder herzustellen.“ Artikel 40 umreißt vorläufige Maßnahmen, Artikel 41 ermöglicht Sanktionen ohne Gewaltanwendung. Mit Artikel 42 wird dann die erste Ausnahme des generellen Gewaltverbotes statuiert. Wenn alle Gewaltvermeidung fehlgeschlagen ist, kann der Sicherheitsrat militärische Sanktionen beschließen. Was dabei zu beachten ist, wird in den folgenden Artikeln 43 bis 50 geregelt. In den genannten Artikeln des Kapitels VII werden Aufgaben der UN als Organisation der Staatenwelt umrissen. Hier wird das Programm entwickelt, die anarchische Staatenwelt als Staatengemeinschaft zu zivilisieren. Die Mitgliedstaaten bleiben souverän, bilden aber aus sich heraus eine Gemeinschaft. Sie unterwirft die Souveränität gemeinsamen Regeln. Die Gemeinschaft der UN knüpft an die gegenseitige Anerkennung an, die Souveränität als Verhältnis unter Staaten immer schon von reiner Willkür unterschied.

Zu den Anstrengungen, die Beziehungen unter Staaten zu zivilisieren, ohne zu vergessen, dass dabei auf durch den Sicherheitsrat legitimierte militärische Gewalt nicht immer zu verzichten sein wird, setzt Artikel 51 einen Kontrapunkt: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“

In einer Welt ohne Supermächte und mit vielen nichtstaatlichen Bedrohungen werden die Artikel 39 bis 50 in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, die die erste Ausnahme des generellen Gewaltverbots unter der Ägide des Sicherheitsrates regeln, an praktischer Bedeutung gewinnen, während eine exzessive Auslegung und Beanspruchung des Rechts auf Selbstverteidigung, der zweiten, „naturgegebenen“ Ausnahme, immer tiefer in friedloses Chaos führen müsste. Man sollte der zweiten Variante selbst in aller Unschuld und Naivität nicht das Wort reden.

Quelle



Empfehlen Sie diese Veranstaltung oder dieses Dokument weiter!
Besuchen Sie dazu diesen Link und kopieren Sie anschließend den Link aus der Adresszeile in eine Email. Bitte beachten Sie, einen gültigen Adressaten anzugeben.

News 1 bis 10 von 76
1 2 3 4 5 6 7 vor >