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Ein Forum für neue Ansätze in Politik, Wirtschaft und Kultur

Veranstaltungen und Dokumente

12.01.2011

Afghanistan – Perspektiven auf ein Land im Konflikt

Von Wissenschaft bis Praxis:

Tagung zu aktuellen Problemfeldern am Hindukusch

Das Kernstück der Tagung waren die Workshops, die zu Themen aus Wissenschaft und Praxis Konfliktlinien in Afghanistan nachzeichneten. Um die Teilnehmer/innen angemessen auf diese komplexe inhaltliche Arbeit vorzubereiten, wurde unter der Leitung von Dr. Andreas Bock eine Einführungsveranstaltung am Vorabend abgehalten, in der versucht wurde, den Studierenden ein erstes Verständnis für die vorherrschenden Konflikte und deren Faktoren zu vermitteln.

Im Rahmen der Workshops konnte sich am darauf folgenden Tag jede/r Teilnehmer/in intensiv mit einem Teilaspekt des Afghanistan-Konflikts beschäftigen. In der Arbeitsgruppe, die von Florian Kühn geleitet wurde, lernten die Teilnehmenden die Problematik des Statebuilding in Afghanistan kennen. Schon im Voraus setzten sich die Studenten/-innen mit Texten zu diesem Thema auseinander, sodass zügig ein intensiver und inhaltlich spannender Austausch stattfinden konnte. Florian Kühn, der an der Helmut- Schmidt-Universität in Hamburg lehrt und sich schon lange mit dem Afghanistankonflikt auseinandersetzt, reflektierte mit den Teilnehmern/-innen eigene Thesen und wissenschaftliche Analysen zur Situation in Afghanistan.

Einen ganz anderen, aber nicht minder relevanten Ansatz verfolgte Laila Noor. Die gebürtige Afghanin beschäftigt sich schon seit Jahren mit der Frauensituation in Afghanistan und setzt mit ihrer Organisation Afghan Women Association bei der Förderung von Bildungsarbeit an. Durch den Bau von Schulen in der Region und den Einsatz für verbesserte Bildungschancen junger Mädchen leistet sie wertvolle praktische Konfliktbearbeitung. Mittels ihrer eigenen Erfahrungen verschaffte Frau Noor den Teilnehmern/-innen einen ganz besonderen, persönlich-authentischen Einblick in die Probleme des Landes.

Malte Gaier, der momentan an der Universität Erfurt promoviert, setzte sich in seiner Arbeitsgruppe aus wissenschaftlicher Perspektive mit Pakistans Rolle im Afghanistan-Konflikt auseinander. Diese Dimension, der oftmals nicht genügend Beachtung geschenkt wird, wurde von den Partizipierenden beleuchtet und spannende Erkenntnisse wurden gemeinsam herausgearbeitet. Besonders an diesem Thema wird deutlich, dass sich die Studierenden in der Planung bewusst für einen weiten Fokus auf den Afghanistan-Konflikt entschieden haben und damit eine breite Auswahl an Workshopthemen bereitstellen konnten.

Die umfassende Betrachtungsweise der Situation veranschaulicht auch der Workshop von Nicole Birtsch. Sie arbeitet im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes an der Universität Kabul und baut dort ein Netzwerk für Friedens- und Konfliktforschung auf. Sowohl ließ sie die Workshopteilnehmer/innen an ihren persönlichen Erfahrungen teilhaben, als auch an der Idee hinter dem Aufbau der Friedensforschung an der Universität Kabul. Dieser für die Studierenden sehr neue Ansatz zur Friedensarbeit stieß auf viel Interesse und Anklang.

Im Anschluss an den intensiven Austausch in den Workshops fand resümierend eine gemeinsame Diskussionsrunde statt, um den jeweils anderen Arbeitsgruppen einen Einblick in die verschiedenen Perspektiven zu gewähren. Ein besonderer Gast des Plenums war PD Dr. Jochen Hippler, der zu den führenden Afghanistanforschern in Deutschland zählt und gerne die Diskussion um seine Expertise ergänzte.

 

Veranstaltungsort
Augsburg


Partner

Universität Augsburg


Art der Veranstaltung
Tagung



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19.12.2010

Zwischen Oujda und Dakar - Das europäische Grenzregime in Nord- und Westafrika und der Widerstand dagegen

Die europäische Flüchtlingspolitik verfolgt seit mehreren Jahren ein neues Ziel: MigrantInnen sollen schon in den Transitländern wie Marokko und dem Senegal aufgehalten werden, ohne je die EU-Außengrenzen zu erreichen. Mit unserer Veranstaltung sollte für die dramatische Situation von MigrantInnen in Nord- und Westafrika und die Verantwortung der europäischen Länder dafür sensibilisiert werden. Gleichzeitig sollte über die Menschenrechtsarbeit afrikanischer NGOs informiert werden um Kooperationen und Unterstützung mit bzw. für diese anzustoßen.

Zum Einstieg wurde der Kurzfilm „Ein Traum von Europa“ von Steffen Weber gezeigt. Es folgten zwei Vorträge. Miriam Edding arbeitet seit Jahren eng mit der marokkanischen Menschenrechtsorganisation ABCDS zusammen und zog als Teilnehmer der internationalen Konferenz "5 Jahre Ceuta und Melilla, 5 Jahre Frontex", die im Oktober in Oujda (Marokko) stattfand, Bilanz. Die Auswirkungen der EU-Migrationspolitik, die aktuelle Situation von Flüchtlingen und der zivilgesellschaftliche Widerstand in Marokko waren Thema des Vortrags. Hans Georg Eberl ist langjähriger Aktivist der Karawane München und berichtete von der migrantischen Selbstorganisation in Nord- und Westafrika und der Flüchtlingskarawane zum Weltsozialforum (WSF), an deren Vorbereitung er beteiligt ist.

Besonders erfreulich sind zwei Folgeanfragen von TeilnehmerInnen: Zum einen von einer Gymnasiallehrerin welche ein Schulprojekt zum Thema durchführen möchte und zum anderen durch Attac-München, die eine Parallelveranstaltung zum WSF mit den Referenten durchführen möchte.

Empfohlene Weblinks

www.carava.net

www.fluechtlingsrat-bayern.de

www.hinterland-magazin.de

Veranstaltungsort
München / Nürnberg


Partner

KARAWANE

Bayerischer Flüchtlingsrat

HINTERLAND REDAKTION


Art der Veranstaltung
Film, Vorträge & Diskussion



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02.12.2010 - 19:00

Fremder Feind, so nah

Begegnungen zwischen Israelis und Palästinensern

"Die meisten Israelis und Palästinenser, die der deutschen Öffentlichkeit bekannt sind, neigen dazu, sich in einem endlosen Konflikt zwischen Gut und Böse zu sehen, und denken in Schwarz-Weiß-Klischees. Alexandra Senffts fesselnde Begegnungen in Israel und Palästina lassen uns Stimmen des Zweifels und der Vernunft, der Kritik und des Mutes hören." (Tom Segev).

In ihrem Buch schreibt sie über Begegnungen, in denen Palästinenser und Israelis nach der Methode "Storytelling in Conflict" des israelischen Psychologen Dan Bar-On über äußere und innere Grenzen hinweg Dialoge führen.

ReferentInnen

Alexandra Senfft
Islamwissenschaftlerin und Publizistin, war Nahostreferentin im Bundestag und UNO-Mitarbeiterin in den palästinensischen Gebieten und im Vorstand des Deutsch-Israelischen Arbeitskreises für Frieden im Nahen Osten

Veranstaltungsort
München, Evangelische Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Str. 24


Kosten
6,- / erm. 5,- Euro


Partner

Evangelische Stadtakademie München

Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion



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25.11.2010 - 19:00

Trialog in Yad Vashem

Palästinenser, Israelis und Deutsche im Gespräch

Viele Palästinenser lehnen es ab, sich näher mit dem Holocaust auseinanderzusetzen. Aus ihrer Perspektive beginnt die Geschichte der Juden erst mit der Einwanderung nach Palästina.

1998 überredete Henning Niederhoff erstmals Palästinenser zu einem Besuch der Holocaust-Gedenkstätte in Jerusalem. Daraus erwuchsen zunächst Gespräche zwischen Palästinensern, Israelis und Deutschen in Yad Vashem, später auch gemeinsame Besuche in zerstörten palästinensischen Dörfern in Israel. Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust kam das Gedenken an die nakba, die Katastrophe der Vertreibung der Palästinenser 1948. Selten gab es eine solche Tiefe bei palästinensisch-israelischen Begegnungen.

ReferentInnen

Henning Niederhoff
ehemaliger Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ramallah, Autor von Trialog in Yad Vashem, 2010

Veranstaltungsort
München, Evangelische Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Str. 24


Kosten
6,- / erm. 5,- Euro


Partner

Evangelische Stadtakademie

Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion



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06.10.2010

Die Tea Party Bewegung – problematische Freunde der Republikaner

Unerwarteter "Star" des Wahljahrs 2010 in den USA ist die Tea Party. Der Aufstieg der konservativen Grassroots-Bewegung aus dem Nichts überraschte Amerika. Ihre Gründung richtete sich eindeutig gegen Obama und seine politischen Ziele. In der Praxis jedoch bereitet sie den herkömmlichen Republikanern durch ihre grundsätzliche Opposition gegen jedes politische Establishment und ihre oft radikalen Ansichten eben so große Probleme.

Christoph von Marschall analysiert in seinem Vortrag diese neue politische Bewegung und geht in einem Postscriptum auch auf die Wahlergebnisse ein.

Sie können seinen Vortragstext als PDF-Datei unentgeltlich herunterladen.

 

ReferentInnen

Dr. Christoph von Marschall ist promovierter Historiker, preisgekrönter Journalist und seit 2005 Korrespondent des Tagesspiegels in den USA. Seine Biografien „Barack Obama. Der schwarze Kennedy“ und „Michelle Obama. Ein amerikanischer Traum“ sind große Erfolge in Deutschland und wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Er berichtet regelmäßig aus dem Weißen Haus und hat den Kongresswahlkampf in den jüngsten Wochen in mehreren US-Bundesstaaten beobachtet.

 


Partner

Bayerisch-Amerikanisches Zentrum im Amerika Haus München e.V.



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04.10.2010

Europa kommunal

Bildungsreise nach Brüssel

Immer mehr Entscheidungen, die in den Gremien der Europäischen Union (EU) getroffen werden, haben direkten Einfluss auf Gemeinden, Städte und Kreise. Ob es die Marktöffnung im ÖPNV, die Liberalisierung des Wassermarktes oder die verschiedenen Förderprogramme sind, ob es die Auswirkungen des Lissabonvertrags, Partnerschaftsbemühungen europäischer Gemeinden oder europäische Richtlinien im Umweltbereich und im Dienstrecht sind: Die Europapolitik ist aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken.

Um so mehr ist es für alle KommunalpolitikerInnen nützlich, sich mit den Entscheidungswegen in der EU vertraut zu machen. Die Strukturen kennen zu lernen und Kontakte zu Ansprechpartnern auf europäischer Ebene zu knüpfen, das kann sich als unmittelbar nützlich erweisen für die eigene Kommune.

Zahlreiche grüne Kommunalpolitiker aus ganz Bayern, aber auch in NGOs engagierte Menschen und sonstige Interessierte informierten sich vier Tage lang ganz unmittelbar "vor Ort" in Brüssel.

Die Bildungsreise begann mit einem Besuch bei der EU-Kommission, wo sich die Teilnehmenden zunächst ganz grundsätzlich über die Geschichte der EU, ihre Instuitutionen und vor allem deren komplexes Zusammenspiel informieren ließen. Der entsprechende Grundlagenvortrag von Martin Säckl steht hier als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

Die natürlich an Umweltthemen besonders interessierten Teilnehmer/innen verfolgten mit großer Aufmerksamkeit das engagierte Referat von Karin Zaunberger zum Thema "Biodiversität in Europa - Möglichkeiten der Umsetzung auf kommunaler Ebene". Auch ihre Präsentation stellen wir als PDF-Datei zur Verfügung.

Die Rolle der Kommunen beim Umstieg auf einen kohlenstoffemissionsarme Zukunft und deren Unterstützung durch entsprechende Initiativen der EU beleuchtete Dr. Karl Kellner. Sein Vortrag "Energieeffizienz im EU-Recht - Vorgaben und neue Entwicklungen" kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der Mittwochvormittag stand im Zeichen des Europaparlaments. Als sachkundige Gesprächspartner standen hier die grünen Europa-Abgeordneten Barbara Lochbihler, Gerald Häfner und Michael Cramer zur Verfügung.

Da das Thema Verkehr nicht nur in den Kommunen, sondern auch in Europa ein im Brennpunkt stehendes Thema ist, konnte Michael Cramer, MdEP und Mitglied im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, mit großem Interesse rechnen. Er sprach vor allem die Stärkung der Fahrgastrechte im ÖPNV an, die europäischen Fernradwege, die sich auch im Nationalen Verkehrswegeplan wiederfinden. Dringend notwendig sei außerdem ein Mehrzweckabteil in allen Zügen des Fernverkehrs, also auch im ICE, in denen die Fahrradmitnahme ermöglicht wird. Ein Umdenken muss auf kurz oder lang beim Flächenverbrauch stattfinden. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, dass ab dem Jahr 2020 deutschlandweit der Flächenverbrauch auf maximal 30 ha pro Tag begrenzt wird. Im Vergleich dazu sind es heute noch 117 ha pro Tag, davon in Bayern allein ca. 17 ha. Die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die Straßen, nehmen davon einen großen Teil in Anspruch.

Brandheiß waren die Neuigkeiten, die Gerald Häfner aus einem unmittelbar vorher stattgefundenen Gespräch mit EU-Kommission und Ministerrat mitbrachte: Dort ging es um die im Vertrag von Lissabon vorgesehene "europäische Bürgerinitiative" und deren praktische Umsetzung. Der grüne Europaabgeordnete macht sich dabei vor allem dafür stark, dieses neues Instrument so auszugestalten, dass die Hürden zu seiner Nutzung nicht von vornherein zu hoch sind. Als Berichterstatter des Parlaments setzt er sich dafür ein, dass die europäische Bürgerinitiative den Bürgerinnen und Bürgern Europas tatsächlich mehr Mitspracherechte verschaffen wird.

Mit der ebenfalls aus Bayern kommenden Abgeordneten Barbara Lochbihler, Mitglied u.a. im Unterausschuss Menschenrechte, diskutierten die Reiseteilnehmer/innen Möglichkeiten der Umsetzung der großen Politik auf kommunaler Ebene. Lochbihler empfahl den Kommunalpolitikern ein besonderes Augenmerk auf die Vergabe von Bauleistungen und auf die Beschaffung von Gütern zu werfen. Hier kann explizit ausbeuterische Kinderarbeit ausgeschlossen werden. Außerdem kann durch die Benennung von Straßen und Plätzen die Arbeit von bedeutenden Friedens- und Menschenrechtsaktivisten gewürdigt werden. Besonders für Südbayern wichtig wird auch die konkrete Ausgestaltung der sogenannten "Donaustrategie". Hier wird es darum gehen, ob der Donauraum zum Vorbild für multilaterale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit werden kann.

Im weiteren Verlauf ihres Brüsselbesuchs konnten die Teilnehmer/innen verschiedene Insitutionen kennen lernen, die ihre Aufgabe darin sehen, die Kontaktaufnahme zu den EU-Institutionen zu erleichtern und deren Funktionsweise durchschaubar zu machen. Dazu gehört natürlich auch das Brüsseler Büro der Heinrich-Böll-Stiftung, deren Arbeit von Claude Weinber, dem Leiter des Büros, vorgestellt wurde.

Gunnar Wiegand von der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU empfing die Besucher/innen aus Bayern im unmittelbar neben dem EU-Parlament gelegenen Gebäude, das - wie er betonte - keineswegs früher ein "Schlösschen" gewesen sei, sondern eine Brüsseler Zweigstelle des "Institut Pasteur". Wiegand verwies auf die umfangreiche Veranstaltungstätigkeit der Vertretung, um Befürchtungen zu zerstreuen, die doch nicht unerheblichen Kosten der Vertretung stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand.

Wesentlich bescheidener waren dagegen die Räume des Europabüros der Bayerischen Kommunen, dafür wird hier - so jedenfalls der Eindruck vieler aktiver Kommunalpolitiker/innen - konkrete Arbeit geleistet, die für politische Initiativen vor Ort sehr hilfreich sein kann. Andrea Gehler, die Leiterein des Büros, ging in ihrem sehr informativen Vortrag (Download als PDF-Datei hier) vor allem auf das  Thema Städtepartnerschaften ein und wies auf die verschiedenen Möglichkeiten hin, EU-Fördergelder für kommunale Projekte einzuwerben.

Kontakte und Adressen:

Michael Cramer MdEP
Europäisches Parlament
ASP 08 G 104
60, Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
Telefon: 0032 2 28 45779
Fax: 0032 2 28 49779
E-Mail: michael.cramer@europarl.europa.eu
Website: http://www.michael-cramer.eu/

Gerald Häfner
Europäisches Parlament
ASP 08G269
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
Tel : +32-2-2845372
Fax : +32-2-2849372
gerald.haefner@europarl.europa.eu

Büro München: Sendlinger Str. 47, 80331 München, Tel 089-211 597 20

Barbara Lochbihler
Europaparlament
ASP 08H160
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruessel
Tel:   0032 2 28 47392
Fax:  0032 2 28 49392  
Mail: barbara.lochbihler@europarl.europa.eu
Website: http://www.barbara-lochbihler.de/

Büro Bayern: Ludwigstr. 38, 87600 Kaufbeuren.
Mitarbeiterin: Doris Wagner: 0172-8634544.

Heinrich-Boell-Stiftung, Brüssel
www.boell.eu/web/111.html
Claude Weinber
Büroleiter
Tel. +32-2-743 41 07
Email: weinber@boell.eu

Europäische Kommission:  http://ec.europa.eu/index_de.htm

Europäisches Parlament: http://europa.eu/index_de.htm

Vertretung des Freistaates Bayern: http://www.bayern.de/Bayern-in-Bruessel-.355/index.htm

Gunnar Wiegand, Referat C II 2
Angelegenheiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Gunnar.Wiegand@stk.bayern.de

Dipl.-Ing. Dr. techn. Karl Kellner
Dir. C - Directorate General for Energy
European Commission
24 rue Demot
B - 1040 Brussels
Tel: + 32.2-29 52410
E-mail: karl.kellner@ec.europa.eu

Andrea Gehler
Europabüro der bayerischen Kommunen
Rue Guimard 7
B-1040 Bruxelles
Tel.: +32 (0)2 549 07 00
Fax: +32 (0)2 512 24 51
Homepage: www.ebbk.de
Mail: andrea.gehler@ebbk.de

Veranstaltungsort
Brüssel


Partner

GRIBS-Bildungswerk e.V.


Art der Veranstaltung
Bildungsreise



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18.09.2010 bis 26.09.2010

Bildungsreise nach Istanbul und Van

Unsere Bildungsreise führte uns im Jahr 2010 in die Türkei -  nach Istanbul und Van (in Ostanatolien an der Grenze zum Irak).

In unserer Bildergalerie können Sie einige Impressionen von dieser Reise anschauen.

Empfohlene Weblinks

www.boell.de/internationalepolitik/aussensicherheit/aussen-sicherheit-armenien-tuerkei-genozid-debatte-9006.html

Veranstaltungsort
Istanbul und Van, Türkei


Partner

Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg


Art der Veranstaltung
Bildungsreise



Link zur Bildergalerie


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Dokument

Selbstverteidigung - Ein bedrohlich ausuferndes Rechtsprinzip

Zwischenruf zur Außenpolitik

Von Joscha Schmierer

Der Große Zapfenstreich ist verklungen. Es soll nicht nachgekartet werden. Doch Horst Köhlers weltpolitisches Räsonnement hat nicht nur Vorgänger und Vergangenheit. Es hat auch Zukunft. Es ist eher typisch als speziell. Wenn Angehörige der deutschen politischen Klasse zu globalen Höhenflügen ansetzen, landen sie fast regelmäßig in der Patsche. Man weiß nie so recht, ob sie einfach daherreden wie unbedarfte Provinzler oder ob sie noch immer oder schon wieder wilhelminische Flausen im Kopf haben. Jedenfalls hat das, was sie sagen, wenig mit dem zu tun, was die Bundesrepublik tatsächlich macht.

Bei den Bundeswehreinsätzen im Ausland geht es nicht um Selbstverteidigung

Deutschland nimmt mit der Bundeswehr in Afghanistan an der Seite ihrer NATO-Partner und anderer Staaten im Rahmen eines Mandats nach Kapitel VII der UNO-Charta an militärischen Maßnahmen teil, die sich gegen eine Bedrohung des Weltfriedens richten. Es soll verhindert werden, dass ein Regime erneut die Macht ergreift, unter dessen Herrschaft auf afghanischem Territorium Ausbildungslager und Befehlszentralen international agierender Terroristen geduldet und gehegt werden. Eigentlich ist das leicht zu erklären – und dennoch Zweifeln ausgesetzt. Warum wir, warum so weit weg?

Die Maßnahmen dienen nach Artikel I, Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen dem Ziel, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“. Sie sind durch den Sicherheitsrat mit der denkbar stärksten völkerrechtlichen Legitimität versehen. Das aber reicht vielen deutschen Politikern offensichtlich nicht. Sie müssen den Einsatz der Bundeswehr mit einem unmittelbar nationalen Interesse begründen. So wird dann Deutschland, seine Sicherheit und Freiheit direkt am Hindukusch verteidigt, wie Bundespräsident Köhler den Bundeswehrsoldaten bei seinem letzten Besuch in Afghanistan erneut versicherte. Das hat keinen Skandal gemacht. Das ist schon Routine. Ex-Verteidigungsminister Struck war der Designer dieser Formel.

Die Formel entspringt der Furcht, die Soldaten und die Wähler seien unfähig, über den nationalen Tellerrand zu schauen. Die internationale Ordnung sei ihnen nichts wert. Man müsste ihnen Handfesteres bieten. Gefährlich ist die Formel nicht nur wegen ihrer Unvernunft und Beschränktheit, die zum Widerspruch und zur Ablehnung geradezu herausfordern, sondern weil sie unter der Hand dem Einsatz seine rechtliche Grundlage entzieht, um ihn politisch vermeintlich besser zu begründen. Kollektivmaßnahmen im Rahmen der UN, um eine Bedrohung des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, werden so umstandslos in Aktionen der nationalen Selbstverteidigung uminterpretiert. Sie aber setzten einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik oder einen Bündnispartner voraus. Da es diesen bewaffneten Angriff nicht gibt, lädt die Berufung auf Selbstverteidigung geradezu ein, nun umgekehrt den Einsatz der Bundeswehr als Aggression zu diskreditieren. Der opportunistische Appell an ein angeblich unmittelbares nationales Interesse arbeitet damit Kritikern wie Lafontaine und Gysi direkt in die Hände. Sie interpretieren den Einsatz mit dem entgegengesetzten politischen Interesse genauso verkehrt wie seine verschämten Befürworter. Rechtlich ist die Berufung auf Selbstverteidigung fatal, politisch ist sie Unsinn.

Einen bewaffneten Angriff hat Afghanistan selbst unter dem Regime der Taliban nicht ausgeübt. Die Selbstverteidigung der USA gegen den Angriff von Al Qaida, den die NATO zum Bündnisfall erklärt hatte, ist zwar durch den Sicherheitsrat gebilligt. Sie begründet aber nicht das Mandat, in dessen Rahmen die NATO und die Bundesrepublik die Regierung Afghanistans dabei unterstützen, das afghanische Territorium unter effektive staatliche Kontrolle zu bringen. Gewiss kann man bezweifeln, ob die eingeschlagenen Maßnahmen ihren Zweck erfüllen und letztlich die Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dauerhaft beseitigen können, die von den instabilen und gewaltsamen Verhältnissen in Afghanistan ausgehen. Man kann sich aber auf Grund von solchen Einwänden weder einseitig von kollektiv verantworteten Maßnahmen zurückziehen noch die unvermeidlichen Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen dadurch bekämpfen, dass man die zu einem Fall von Selbstverteidigung erklärt und damit im Grunde den Ordnungsrahmen der UN aufgibt.

Argumentative Abwege

Auf welche Abwege man gerät, wenn man Fragen der internationaler Ordnung unvermittelt zu Fragen der nationalen Selbstverteidigung erklärt, hat Bundespräsident Köhler mit seinen Äußerungen auf dem Heimflug von Afghanistan bewiesen. Seine inkriminierten Äußerungen waren ja nicht nur deshalb fatal, weil sie den Unterschied zwischen den kollektiven Maßnahmen in Afghanistan und vor der somalischen Küste verschwimmen ließen, sondern weil Köhler in beiden Fällen freihändig mit dem nationalen Interesse als Begründung hantierte. Das nationale Interesse erlaubt in keinem der beiden Fälle militärische Aktionen. Mit Gründung der UN und UN-Beitritt der Bundesrepublik bietet das nationale Interesse keinerlei Rechtfertigung für den Einsatz militärischer Mittel. Selbst im Falle eines bewaffneten Angriffs rechtfertigt sich die Selbstverteidigung nicht durch nationales Interesse, sondern durch die Gewaltanwendung des Aggressors.

Was immer die Bundesrepublik rund um den Globus so treibt, es wird mit deutschen Interessen zu tun haben. Das ist so selbstverständlich, wie es umstritten bleibt, was diese deutschen Interessen im konkreten Fall eigentlich sind. Ausgeschlossen bleibt aber, dass der Einsatz von militärischer Gewalt mit deutschen Interessen gerechtfertigt werden kann. Freilich ist die Bundesrepublik als Land „unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit“ daran interessiert, „zum Beispiel freie Handelswege“ zu sichern, „zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.“ Auf diese Interessen zu verweisen, war das gute Recht Horst Köhlers. Niemand wollte den Bundespräsidenten daran hindern, offene Türen einzurennen. Wie aber kam er darauf, aus Banalitäten den Kurzschluss zu arrangieren, „auch in der Breite der Gesellschaft“ sei zu verstehen, „dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren.“ Eben das ist der Unterschied zum 19. Jahrhundert: Das nationale Interesse rechtfertigt in keinem Fall den Einsatz militärischer Gewalt.

Woher die Scheu, internationales Engagement mit allgemeinen Interessen zu begründen?

Freilich ist nicht zu leugnen, dass nationale Interessen und ihr Verständnis eine wichtige Rolle dabei spielen, in welchem Maße sich ein Staat bei Entscheidungen und Maßnahmen der UN zur Wahrung des Friedens engagiert. Das Interesse der Bundesrepublik, sich wegen ihres hohen, nicht nur wirtschaftlichen Vernetzungsgrades für die Sicherung des Ordnungsrahmens der UN zu engagieren, ist extrem hoch. Dieses Interesse hatte Horst Köhler vielleicht im Auge. Warum aber deutete er an, nationale Interessen berechtigten zu Gewalteinsatz rund um den Globus und warum verzichtete er darauf, die institutionellen Vermittlungsinstanzen zwischen nationalen Interessen und internationaler Ordnung, wie sie nach dem II. Weltkrieg geschaffen wurden, als conditio sine qua non zu benennen? Warum kennt kaum ein anderes Land so viele verfassungsmäßige Kautelen gegen militärische Abenteuer wie die Bundesrepublik und warum setzen deutsche Politiker als Begründung für internationales Engagement doch so oft auf ein enges nationales Interesse?

Vielleicht hängt es damit zusammen, dass Deutschland als damaliger Feindstaat an der Gründung der UN nicht beteiligt war. Sicher auch damit, dass die UN, als die Bundesrepublik schließlich Mitglied wurde, längst durch die Blockspaltung zerrissen und gelähmt war. Vielleicht lieben die hiesigen Politiker die UN als luftiges Ideal zu sehr, um sie als gültigen Rahmen potentieller globaler Ordnungsmacht wirklich ernst zu nehmen. Vielleicht folgen sie einfach Denkschablonen, die für Regierungsentscheidungen irrelevant, für ihre öffentliche Begründung aber unverzichtbar scheinen.

Deutschland, Deutschland über alles?

Aus der Luft gegriffen ist es nicht, wenn in einem Standardwerk wie Bruno Simmas Kommentar zur Charta der Vereinten Nationen von 1991 ausgeführt wird: „Da das System der kollektiven Sicherheit kaum praktische Bedeutung erlangte, blieb es in der völkerrechtlichen Praxis nach 1945 entgegen den Absichten der Schöpfer der Charta bei der Ausübung einzelstaatlicher Gewalt.“ Deshalb habe sich das in Artikel 51 der VN-Charta geregelte Selbstverteidigungsrecht „als die einzig praktisch bedeutsame Ausnahme vom Gewaltverbot zu einem juristischen Angelpunkt entwickelt, um den die Diskussionen über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Gewalt in den gegenseitigen Beziehungen der Staaten regelmäßig kreisen.“ Das war vielleicht so, aber seit 1991 hat sich die Welt gehörig verändert. Die Bedeutung der UN ist seither ständig gewachsen, auch wenn ihr George W. Bush mit Irrelevanz drohte, falls sie den geplanten Angriff auf den Irak nicht absegne. Die amerikanische Sicherheitsstrategie hatte das Recht auf Selbstverteidigung damals bereits ganz dem eigenen Kalkül über eventuelle Bedrohungen überantwortet, statt es länger von Tatsachen abhängig zu machen.

Die Berufung auf das Recht auf Selbstverteidigung ist ein probates Mittel, um den Ordnungsrahmen der UN zu sprengen und die eigene Souveränität von allen Fesseln zu befreien. Aber das Mittel funktioniert nicht mehr richtig. Das mussten die USA im Verlauf des Irakkrieges erfahren. Auch Russland tat sich schwer, seinen Angriff in Georgien als Akt der Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Wenn Israel die Blockade des Gaza-Streifens als Akt der Selbstverteidigung begründet und sich deshalb für berechtigt hält, Schiffe, die auf Gaza zu steuern, schon in internationalen Gewässern zu entern und dem eigenen Kommando zu unterstellen, gerät es in der Weltöffentlichkeit unter Druck.

Es ist bleibt schwer zu verstehen, warum deutsche Politiker, um Zweifeln zu begegnen und im argumentativen Notfall aus innenpolitischem Opportunismus und Engstirnigkeit ins Fahrwasser einer Selbstverteidigungsrhetorik abgleiten.

Nur zur Erinnerung

Nein, ein Gewaltmonopol haben die UN nicht. Grüne und Sozialdemokraten haben das zwar manchmal in die Charta hineingelesen, doch wurde dabei das Gewaltverbot durch die UN mit einem Gewaltmonopol der UN verwechselt. Auch das Gewaltverbot als Quintessenz der Bemühungen um Gewaltvermeidung, zu denen die UN-Charta verpflichtet, kennt zwei Ausnahmen. Sie werden in Kapitel VII der Charta geregelt. Es handelt von Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen und klärt in Artikel 39, dem ersten dieses Kapitels, wem dabei die entscheidende Rolle zukommt: „Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wieder herzustellen.“ Artikel 40 umreißt vorläufige Maßnahmen, Artikel 41 ermöglicht Sanktionen ohne Gewaltanwendung. Mit Artikel 42 wird dann die erste Ausnahme des generellen Gewaltverbotes statuiert. Wenn alle Gewaltvermeidung fehlgeschlagen ist, kann der Sicherheitsrat militärische Sanktionen beschließen. Was dabei zu beachten ist, wird in den folgenden Artikeln 43 bis 50 geregelt. In den genannten Artikeln des Kapitels VII werden Aufgaben der UN als Organisation der Staatenwelt umrissen. Hier wird das Programm entwickelt, die anarchische Staatenwelt als Staatengemeinschaft zu zivilisieren. Die Mitgliedstaaten bleiben souverän, bilden aber aus sich heraus eine Gemeinschaft. Sie unterwirft die Souveränität gemeinsamen Regeln. Die Gemeinschaft der UN knüpft an die gegenseitige Anerkennung an, die Souveränität als Verhältnis unter Staaten immer schon von reiner Willkür unterschied.

Zu den Anstrengungen, die Beziehungen unter Staaten zu zivilisieren, ohne zu vergessen, dass dabei auf durch den Sicherheitsrat legitimierte militärische Gewalt nicht immer zu verzichten sein wird, setzt Artikel 51 einen Kontrapunkt: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“

In einer Welt ohne Supermächte und mit vielen nichtstaatlichen Bedrohungen werden die Artikel 39 bis 50 in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, die die erste Ausnahme des generellen Gewaltverbots unter der Ägide des Sicherheitsrates regeln, an praktischer Bedeutung gewinnen, während eine exzessive Auslegung und Beanspruchung des Rechts auf Selbstverteidigung, der zweiten, „naturgegebenen“ Ausnahme, immer tiefer in friedloses Chaos führen müsste. Man sollte der zweiten Variante selbst in aller Unschuld und Naivität nicht das Wort reden.

Quelle



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Dokument

Türkische Wahrnehmungsweisen: Zwischen Apologie und Wirklichkeitssinn

Zwischenruf zur Außenpolitik

Von Joscha Schmierer

Mit Urteil vom 5. Juli 1919 verfügte in Istanbul der Kriegsgerichtshof des geschlagenen osmanischen Reiches das Todesurteil gegen die vier führenden Vertreter des Komitees der jungtürkischen Partei, die als Großwesir, Kriegsminister, Marine- und Bildungsminister vor und während des Ersten Weltkrieges die Leitung des osmanischen Reiches in Händen hielten. Da die Angeklagten mit deutscher Hilfe bei Kriegsende die Flucht ergriffen hatten, konnten die Hinrichtungen nicht vollzogen werden. Mit dem Leben kamen die Verurteilten dennoch nicht davon. Sie wurden durch armenische Attentate liquidiert.

Das Istanbuler Urteil stützte sich auf fünf Anklagepunkte, die im Kern alle darauf hinausliefen, die Verurteilten hätten als jungtürkische Verschwörer die Exekutive widerrechtlich ihren parteipolitischen Entscheidungen unterworfen. So sei auch die Entscheidung, sich am Krieg zu beteiligen, nicht in den zuständigen Regierungsgremien, sondern durch diese Nebenregierung getroffen worden.

Im ersten Punkt des Urteils wurde auf die Gräuel gegen die Armenier Bezug genommen:
"Die Massaker-Verbrechen in Trabzon, Yozgad und Bogazliyan, die in Verfahren vor dem Kriegsgericht nachgewiesen wurden, wurden von den führenden Mitgliedern der Ittihad ve Terakki organisiert und ausgeführt; selbst wenn man, wie es von der Verteidigung vorgebracht wurde, annähme, dass es unter ihnen Personen gab, die von den Verbrechen erst im Nachhinein erfuhren, so wurde nichts unternommen, um eine Wiederholung zu verhindern oder gegen die Täter der vorhergehenden (Verbrechen) vorzugehen."

Das Argument der jungtürkischen Verschwörung und Usurpation hatte natürlich Entlastungsfunktion für den Staat, der sich in schwierigen Friedensverhandlungen befand, in denen nach dem militärischen Zusammenbruch die politische Katastrophe drohte: nicht nur das Ende des osmanischen Reiches, sondern zugleich der Verlust jeder Aussicht auf eine zukünftige souveräne türkische Staatlichkeit.


Die Tatsachen waren bekannt

Jedenfalls wurden Kriegsverbrechen der osmanischen Seite offen eingestanden. Auch wurde die Verantwortung für die Verschärfung der Nationalitätenkonflikte nicht den Minderheiten in die Schuhe geschoben. Die „willkürliche Administration und die Tyrannei“ der Komiteemitglieder habe dazu geführt, „dass man die absolutistische Periode vermisste, und vor allem die nicht muslimischen Elemente eine noch größere Unzufriedenheit äußerten, und insbesondere die armenische Millet erkannte, dass ihre Überzeugung, unsere ehrbare konstitutionelle Herrschaft werde Ruhe und Gerechtigkeit gewährleisten, unzutreffend war, und sie gemäß ihrer vorherigen Überzeugung eine günstige Gelegenheit suchten, ihre nationalen Ziele zu verwirklichen. Die Angelegenheit der Nationalität zwischen den Elementen und sogar zwischen den Muslimen, hat Abkühlung und Absonderung bewirkt und der osmanischen Einheit Schaden zugefügt.“ (1)

Mit dem Urteil des Kriegsgerichts erkannte das Überbleibsel des osmanischen Reiches Willkür, Tyrannei und Kriegsverbrechen zwar als Tatsachen an, unterstellte aber zugleich, Administration und Regierung seien selbst Opfer einer illegalen Okkupation gewesen.
Auch Kemal Mustafa, der 1919 am Beginn des Kampfes um die anatolischen Kerngebiete eines neuen türkischen Staates stand, machte zunächst kein Hehl aus den Kriegsverbrechen gegen die Armenier. Gegenüber General Harbord, dem Leiter der amerikanischen Delegation, sprach er im Oktober 1919 von 800 000 getöteten Armeniern und verurteilte diese Tat. Die Verantwortung sah er bei den Ittihadisten. In einem anderen Gespräch meinte er: „Sollen wir auf die Alliierten warten, um all die Schurken zu ergreifen?“ In der Eröffnungsrede des Parlaments am 24. April 1920 in Ankara sprach er von einer „Schandtat der Vergangenheit“ und wies zugleich den britischen Vorwurf zurück, „solche Katastrophen“ würden immer noch stattfinden. (2)

Auf der Seite des entstehenden neuen türkischen Staates wie von Seiten des alten osmanischen wurde die Tatsache der Kriegsverbrechen an den Armeniern also nicht geleugnet, die Verantwortung jedoch abgeschoben. Die Massaker und Kriegsverbrechen, so die damalige Begrifflichkeit, wurden Kräften zugeschrieben, die irgendwo zwischen dem osmanischen Reich und der Türkei, in einem Zwischenreich politischer Verantwortungslosigkeit agiert hatten.


Der Streit um die Bewertung

Wie in den letzten Jahren regelmäßig kommt es auch dieses Jahr im Vorfeld des 24. April, dem Gedenktag den Armenier an die „Katastrophe“, zur Auseinandersetzung um die Anerkennung der Verbrechen aus den Kriegsjahren als türkischem Genozid. Parlamentarier und Regierungen müssen sich entscheiden, ob sie mehr Angst vor den innenpolitischen Folgen einer Ablehnung der Forderungen der armenischen community oder vor den außenpolitischen Folgen einer Verärgerung der türkischen Regierung haben sollen.

Parlamentsgremien verhalten sich nicht selten anders als Regierungen. Regierungschefs verhalten sich oft anders als sie als Wahlkämpfer geredet haben. Barack Obama hat sich so erneut den Vorwurf des Opportunismus eingehandelt. Menschenrechtliche Prinzipien scheinen realpolitischen Interessen geopfert zu werden, wenn von der Forderung einer „Anerkennung“ des Genozids an den Armeniern durch die Türkei abgeraten wird. Es macht einen Unterschied, ob ein Parlament seiner Meinung und Wertung Ausdruck verleiht, oder ob es verlangt, diese Meinung müsse von der Türkei als Urteil anerkannt werden.

Deshalb hatten die Grünen im Europäischen Parlament recht, als sie aus der einschlägigen Resolution auf die Streichung einer Passage drangen, die diese Anerkennung zur Vorbedingung eines EU-Beitritts erklärte (3). Die türkische Gesellschaft und die Regierung der Türkei müssen keine Wertung durch Organe anderer Staaten wie das Urteil eines internationalen Strafgerichtshofes akzeptieren, dürfen aber die Tatsachen nicht verleugnen. Doch schlägt die Ablehnung einer Wertung der Tatsachen durch andere auf Seiten der offiziellen Türkei immer wieder in die verbissene Verleugnung der Tatsachen selbst um.


Tatsachen gelten nichts mehr

Nach Meinung von Ministerpräsident Erdogan ist die Türkei bereit, sich ihrer „Geschichte zu stellen“, wenn „nach der historischen Aufarbeitung etwas Ernsthaftes ans Licht kommt“ (4). Das klingt als lägen die Ereignisse von 1915 und danach noch völlig im Dunkeln und sei „Ernsthaftes“ nicht schon längst ans Licht gekommen. Wie die Urteile des Istanbuler Kriegsgerichtshofes und die Äußerungen von Mustafa Kemal zeigen, waren die Verbrechen kurz nach dem Krieg und zur Zeit der Entstehung der türkischen Republik im zeitgenössischen Bewusstsein völlig präsent. Zu viele hatten zu viel gesehen.

Im Unabhängigkeitskrieg der neuen Türkei und in den politischen und kulturellen Umwälzungen nach Gründung der türkischen Republik, beim schwierigen Manövrieren zwischen den Mächten vor und im Zweiten Weltkrieg geriet dieses Wissen in den Hintergrund und wurde verdrängt. Im Unterschied zu den deutschen und russischen Verlierern des Ersten Weltkrieges, die sich in neuer Form, nationalsozialistisch oder sowjetimperial um die Wiederherstellung und Ausweitung ihrer alten Herrschaftsbereiche schlugen, versuchte die Türkei sich in den geltenden Grenzen zu konsolidieren und sich aus dem Krieg herauszuhalten. Sie erlag nicht der imperialen Versuchung, die der neue Krieg für sie durchaus bedeutete.

Man kann die türkische Umsicht als Konsequenz aus dem gescheiterten jungtürkischen Versuch interpretieren, im Ersten Weltkrieg die Niederlagen aus den russisch-türkischen Kriegen und den Balkankriegen zu revidieren. Lessons learned, heißt das heutzutage. Außenpolitisch ist die türkische Republik ein Musterschüler. In Sachen der eigenen Geschichte ist sie vielleicht gerade deshalb auf die Hinterbank geraten.


Ein neuer Begriff im Deutungskampf

Wenn die Türkei sich heute dem Vorwurf des Genozids an den Armeniern im ersten Weltkrieg stellen muss, sehen sich ihre Regierung aber auch große Teile der Bevölkerung einer doppelten, wie sie meinen, ungerechtfertigten „Singularisierung“ ihrer Geschichte unterzogen: Wird mit diesem Vorwurf nicht der gesamte Kontext der russisch-türkischen Kriege und der Balkankriege ausgeblendet? Werden die Türken nicht prinzipiell in eine Täterrolle gedrängt, während sie längst auch zu Opfern geworden waren, vertrieben im Nordosten, wie im Südwesten des Reiches? In dieser Sicht ist der Genozidvorwurf eine Abstraktion vom Kontext der Auseinandersetzungen vor und im ersten Weltkrieg. Die zweite Form einer diffamierenden Singularisierung kann darin gesehen werden, dass allein die türkischen Kriegsverbrechen während des Ersten Weltkrieges in der internationalen Diskussion in den Rang des Genozids erhoben werden und damit in den Kategorien der Judenvernichtung durch die Deutschen beurteilt werden.

Erdogan sagt: „Es handelte sich nicht um massenhaften Mord der einen an der anderen Seite, sondern um eine Schlacht. Dabei sind Türken gestorben ebenso wie Armenier, die treue Bürger des Osmanischen Reiches waren“ (5). Doch gerade in diesem Fall handelte es sich um massenhaften Mord der einen an der anderen Seite. Aber es war gleichzeitig eine Schlacht in dem jahrzehntelangen brutalen Krieg um die Umwandlung des osmanischen Reiches in eine Reihe von neuen (National-)Staaten. Ethnische Säuberungen, einseitig brutal oder nicht weniger brutal aber wechselseitig vereinbart als „Bevölkerungsaustausch“ waren Teil der staatlichen Neuordnung. Bei der Bewertung der Vertreibungs- und Vernichtungsaktionen gegen die Armenier im Ersten Weltkrieg darf weder von diesem Kontext abstrahiert werden, noch dürfen diese Verbrechen zu einer Episode unter anderen in der gewaltigen und höchst gewalttätigen Auseinandersetzung erklärt werden. Hier bleibt für Historiker, auch wenn an den Verbrechen an den Armeniern kein Zweifel besteht, noch viel Arbeit zu tun. In den meisten Geschichten des Ersten Weltkrieges wird die zeitgenössisch so zentrale „orientalische Frage“ sträflich vernachlässigt.


Eine neue Wahrnehmungsweise suchen

Der Vorschlag einer armenisch-türkischen Historikerkommission mag ein bloßes Ablenkungsmanöver der türkischen Regierung sein, um unleugbare Tatsachen auf unbestimmte Zeit unter der Decke zu halten, er könnte aber auch einen neuen Abschnitt in der Aufklärung eines entscheidenden Abschnitts in der europäischen Geschichte eröffnen. Der Erste Weltkrieg entzündete sich schließlich an einem Folgekonflikt der Auflösung des osmanischen Reiches und hatte dessen definitive Aufteilung als ein Hauptergebnis.

Der Vernichtung der europäischen Juden durch die Deutschen unter Hitler diente der Zweite Weltkrieg nur als Anlass, Gelegenheit und Deckung. Bei den Verbrechen an den Armeniern sind die jahrzehntelangen Kriege gegen das osmanische Reich und der Erste Weltkrieg nicht wegzudenkender Kontext. Ohne seine Aufklärung wird es nicht gelingen, die Einsicht in die türkische Verantwortung an den Verbrechen gegen die Armenier unter den Türken zu fördern.

Der ermordete „Türkei-Armenier“ Hrant Dink fürchtete, dass die armenische Welt sich bis zur Erschöpfung an den Türken als Feindbild aufhalte und ihre gesamte gemeinsame Kraft darauf verwende, „auf die Türkei Druck auszuüben bzw. darauf, dass andere Länder auf die Türkei einwirken, den Völkermord anzuerkennen. Das ist nichts anderes als ein großer Zeitverlust und verschiebt das Erwachen der armenischen Identität.“(6) Umgekehrt halten die Abwehrschlachten der offiziellen Türkei in diplomatischen Noten, Filmen und Schulbüchern davon ab, ein aufgeklärtes Verständnis der eigenen Geschichte im Übergang des untergehenden osmanischen Reiches zu der sich neu konstituierenden Türkei zu entwickeln. Sie verleiten immer wieder dazu, die vielfältig geprägte und komplex zusammengesetzte moderne Türkei über den Leisten des einen großen Türken zu schlagen. Das panzert das Land gegen offene Debatten, verschärft die inneren Konflikte und macht es allen allzu leicht, die der Türkei den Weg in die EU verbauen wollen.


Fußnoten:
(1) Die Zitate stammen aus Taner Akcam, Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung, Hamburg 2004, wo das Urteil auf den Seiten 353 – 364 dokumentiert ist.
(2) Die Hinweise finden sich bei Taner Akcam, a.a.O auf S.124
(3) S. dagegen Perry Anderson, Nach Atatürk. Die Türken, ihr Staat und Europa, Berlin 2009, S. 109, wo der Verfasser durch das Verhalten der grünen Fraktion die „allgemeine Regel“ bestätigt sieht: „Je mehr eine politische Gruppe von Menschenrechten redet, desto weniger wird sie sie achten."
(4) Spiegel 13/2010, S. 101
(5) Ebd.
(6) In der Broschüre Wenn man die Armenierfrage diskutiert… , die die Türkeivertretung der Heinrich Böll-Stiftung 2006 herausgab, findet sich ein längerer, sehr lesenswerter Artikel von Hrant Dink. Hier wird aus S. 64 f. zitiert. Vgl. auch Sibylle Thelen, Die Armenierfrage in der Türkei, soeben bei Wagenbach erschienen.

Quelle: http://www.boell.de/internationalepolitik/aussensicherheit/aussen-sicherheit-armenien-tuerkei-genozid-debatte-9006.html



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02.03.2010

Schatten der Vergangenheit: NS-Zeit, Holocaust und Nahostkonflikt

In den Auseinandersetzungen über die Ursprünge des Nahost-Konflikts wird vielfach die These vertreten, der Staat Israel – und damit auch der Konflikt mit den Arabern – sei nicht zuletzt eine indirekte Folge des Nazi-Regimes und seiner verbrecherischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegenüber den Juden.

Der Politologe Prof. Dr. Gert Krell (Frankfurt am Main) wies nach, dass der Konflikt zwischen Juden und Arabern im Palästina der britischen Mandatszeit älter ist als der Aufstieg der NSDAP in Deutschland. Selbst nach 1933 sei die Mehrzahl der aus Europa flüchtenden Juden nicht aus Deutschland, sondern aus Osteuropa – insbesondere aus Polen – in Palästina eingetroffen. Erst nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 begann die jüdische Einwanderung aus Mitteleuropa zu überwiegen.

Krell differenzierte die Hypothese von der politischen Mitverantwortung des von den Briten eingesetzten Mufti von Jerusalem, Amin el-Husseini, für den Genozid in Europa. Durch seine Kollaboration mit Nazi-Deutschland habe el-Husseini, der Prämisse „Der Feind meines Feindes ist mein Freund“ folgend, zweifelsfrei antisemitische Vorurteile übernommen. Gleichzeitig jedoch habe ihm die Führung in Berlin eine vertragliche Zusammenarbeit zur Vertreibung der Juden aus Palästina verweigert, weil auch die arabische Bevölkerung des Landes nach nationalsozialistischer Terminologie nicht zu den „Ariern“ gehörte.

Der Referent vertrat die Auffassung, dass deutsche Solidarisierungen mit Israel oder mit den Palästinensern, aber auch deutsche Bemühungen um einen politischen Ausgleich zwischen beiden Völkern nicht des argumentativen Rückgriffs auf den Holocaust als Begründung bedürfen. Denn der israelisch-palästinensische Konflikt habe im Laufe seiner Zuspitzungen einen zeitgeschichtlich eigentümlichen Charakter angenommen. Aufgrund der machtpolitischen Asymmetrie zwischen beiden Parteien sei vor allem der Staat Israel dazu verpflichtet, erste Schritte auf dem Weg zum Frieden zu gehen. Die deutsche und die europäische Politik forderte Krell zu einem erheblich stärkeren Engagement für dieses Ziel auf.

In der nachfolgenden Diskussion mit dem Publikum prallten die Meinungsunterschiede hart aufeinander. Deutsche und palästinensische Besucherinnen und Besucher unternahmen den Versuch, die Zusammenarbeit des Mufti mit Nazi-Deutschland zu minimieren, um in der Lage zu sein, desto stärker die Verantwortung der Juden im Mandatsgebiet Palästina und seit 1948 des Staates Israel für die schweren Dramatisierungen des Konflikts hervorzuheben.

Als Fazit bleibt einmal mehr festzuhalten, dass Diskussionen über den Nahen Osten immer stärker in ein hoch emotionalisiertes Fahrwasser zu geraten drohen. Was den deutschen Anteil an einem solchen Klima angeht, so liegen diesen Tendenzen mit großer Sicherheit Schuldabwehr- und Projektionsbedürfnisse zugrunde.

ReferentInnen

Prof. em. Dr. Gert Krell
Dr. Gert Krell war zwischen 1995 und 2006 Professor für Internationale Politik an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

 


Partner

Stadtbibliothek München

Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München


Art der Veranstaltung
Vortrag und Diskussion



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